Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
Mehr zum Thema

Bildjournalisten

Bildjournalismus

Sieg für die Foto-Freiheit: Fotografen-Erben siegen gegen Beuys-Witwe

17.05.2013

Was bekannte Künstler der Öffentlichkeit präsentieren, dürfen die Erben nicht im Keller verstauen, meint der Bundesgerichtshof. Bildjournalisten und Fotografen können sich freuen.


Aufnahmen der Aktionskunst eines bekannten Künstlers können in Ausstellungen gezeigt werden, ohne dass ein Nachweis einer Zustimmung erforderlich ist. Das gilt zumindest für "Medienstars", die Wert auf Öffentlichkeit legen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 16. Mai 2013 entschieden, wie verschiedene Medien berichten. Eine Pressemitteilung mit der genauen Begründung liegt allerdings noch nicht vor.

Konkret ging es um eine so genannte "Fluxus"-Aktion des verstorbenen Künstlers Joseph Beuys, mit er im Jahr 1964 in einer Sendung des ZDF unter anderem mit Filz und Fett agiert hatte. Die Perfomance lief unter dem Titel "Das Schweigen des Marcel Duchamp wird überbewertet". Der Fotograf Manfred Tischer hatte die Aktion fotografiert. Der Düsseldorfer Künstlerfotograf verstarb im Jahr 2008.

Im Rahmen einer Ausstellung in Schloss Moyland wurden diese Bilder im Jahr 2009, also 45 Jahre (!) nach der Live-Sendung ausgestellt. Die Witwe von Beuys wehrte sich gegen die Werkschau. Argument: Die Aktion selbst sei ein urheberrechtlich geschütztes Werk der bildenden Künste, das ohne Genehmigung des Urhebers bzw. dessen Erben nicht gezeigt werden dürfte. Die rechtliche Auseinandersetzung ging von Landgericht über Oberlandesgericht, wo die Beuys-Witwe jeweils siegte, bis zum Bundesgerichtshof, wo sie unterlag.

In der Tat können Bildjournalisten urheberrechtlich geschützte Werke nur im Rahmen tagesaktueller Berichterstattung wie z.B. einem Bericht über eine Ausstellungseröffnung genehmigungsfrei zeigen. Wer die Bilder längerfristig in einer öffentlich zugänglichen Datenbank bereithält, riskiert damit rechtliche Auseinandersetzungen. Inwieweit das auch für Werkschauen von Fotografen gilt, ist damit noch nicht unbedingt entschieden. Die Entscheidung des BGH scheint eher vom Grundsatz "konkludenten Verhaltens" auszugehen, der da in etwa heißt: Ein bekannter Künstler, der sich bei Aktionen fotografieren lässt, stimmt einer Veröffentlichung auch jenseits tagesaktueller Berichterstattung zu.

Der DJV rät seinen Mitgliedern freilich, sich bei Zweifeln vor der Verwendung von Aktionskunstfotos und vergleichbarem Material von DJV-Juristen rechtlich beraten zu lassen. Auch ist die ausführliche Begründung des BGH abzuwarten.


Michael Hirschler, hir@djv.de Siehe auch den ausführlichen Beitrag von Eva N. Dzepina auf der Webseite der Kanzlei Strömer.
hir@djv.de

News-Übersicht für Bildjournalisten

Bildermarkt

Aktuelle Umfrage zum Bildermarkt: Bitte teilnehmen!

29.01.21

Fotografisch Berufstätige sind aufgerufen zur Beteiligung an der Branchenumfrage zum Bildermarkt 2021.. Sie wird durchgeführt von der Arbeitsgruppe „image market -business trends“ am Studiengang Fotojournalismus und...

Corona-Krise

Update zum Info Kinderkrankengeld

29.01.21

Das DJV-Info zum Thema Kinderkrankengeld wurde aktualisiert, unter anderem durch eine Erläuterung zur Abrechnung der Ansprüche bei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Freien. Das Info ist unter djv.de im Format PDF...

Corona-Krise

Aktualisierung zu Hilfen für Freie 2021

29.01.21

Eine Aktualisierung des DJV-Infos zum Thema Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe ist jetzt unter djv.de abrufbar (Format PDF).

Corona-Krise

Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe wird verbessert

21.01.21

Coronahilfen: Die Neustarthilfe wird auf bis zu 7.500 Euro erhöht und "Bezugsrahmen" von 25 auf 50% erhöht. Wer z.B. einen Umsatz von 20.000 Euro hat, erhält jetzt 5.000 Euro. Zahlungen sollen jetzt auch für unständig...

CORONA-PANDEMIE

Corona-Pandemie und Betreuung: Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld

20.01.21

Bereits seit März 2020 gibt es einen Anspruch von Eltern auf Zahlungen aus dem Infektionsschutzgesetz, wenn die Schule oder Kindertageseinrichtung wegen Corona geschlossen wird. Voraussetzung ist dabei unter anderem, dass das...

CORONA-PANDEMIE

EU-Beihilferecht sorgt für Probleme

14.01.21

Freie müssen mit der Beantragung von neuen Hilfen weiterhin warten. Irreführende Aussagen der Bundesregierung und  unklare Antragssysteme sorgen derweil für Chaos bei Selbstständigen: Weder die Neustarthilfe noch die hierzu...

CORONA-PANDEMIE

Antrags-Chaos: Besser noch warten bei Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe

11.01.21

EU-Beihilferecht sorgt für Probleme Freie müssen mit der Beantragung von neuen Hilfen weiterhin warten. Irreführende Aussagen der Bundesregierung und  unklare Antragssysteme sorgen derweil für Chaos bei Selbstständigen:...

Corona-Pandemie

Antragsformular für Neustarthilfe lässt auf sich warten

08.01.21

Das Antragsformular für den Direktantrag für die Neustarthilfe ist doch noch nicht online. Wer zur Zeit mit Elster-Zertifikat in den gesicherten Bereich für die Antragstellung auf Wirtschaftshilfen kommt, entdeckt dort nur den...

Freie

Was bei der Umsatzsteuer ab 1. Januar 2021 zu beachten ist

30.12.20

 Die Umsatzsteuer beträgt für ab dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen grundsätzlich wieder 19 Prozent bzw. 7 Prozent im Bereich der Einräumung von Urheberrechten.  Wer ab dem 1. Januar 2021 allerdings noch...

News 37 bis 45 von 402
Newsletter

Cookie Einstellungen