Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
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Bildjournalisten

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Unverhoffter Nebeneffekt

24.10.2018

Manchmal verbessert ein Gerichtsurteil die Situation von Journalisten, obwohl sie gar nicht geklagt haben. Jetzt so geschehen in Gelsenkirchen.

Social Media-Polizist: unerlaubte PR. Foto: Meedia

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte über die Klage von zwei Demonstranten gegen die Essener Polizei zu entscheiden, die nicht damit einverstanden waren, dass ihre Konterfeis in den Facebook- und Twitter-Auftritten der Polizei zu sehen waren. Die Ordnungshüter hatten über die Kundgebung eines linken Bündnisses mit Fotos berichtet, um ihre eigene Arbeit darzustellen. Die Polizei wolle, so gab sie vor Gericht zu Protokoll, "am Puls der Zeit" informieren. Ein klassischer Fall also von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Das ist professionellen Bildjournalisten seit Langem ein Dorn im Auge. Denn allzu oft versorgen Feuerwehr und Polizei die Medien mit Fotos und Videos von ihren Einsatzorten. Die Bildjournalisten, die davon leben, gehen immer öfter leer aus. Das haben wir vom DJV mehr als einmal kritisiert. Aufgabe von Einsatzkräften ist es, Brände zu löschen und Leben zu retten, nicht aber nebenher noch journalistische Leistungen zu erbringen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Az. 14 K 3543/18) schafft da Klarheit - wenn auch aus völlig anderen Gründen. Die Richter entschieden, es dürfe bei Kundgebungen erst gar nicht der Eindruck von staatlicher Überwachung entstehen. Fotografierende Polizeibeamte könnten einschüchternd wirken und Demonstranten von der Ausübung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit abhalten. Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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