Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
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Bildjournalisten

Fotografen haben Namen

Zähltag

23.04.2018

Am heutigen Welttag des Urheberrechts zählen aktive DJV-Bildjournalisten die Nennungen von Fotografen in den Tageszeitungen. Die jährlich stattfindende Aktion "Fotografen haben Namen" ist wichtig für alle Bildjournalisten.

Auswertung: Fotografen haben Namen. Foto: Michael Hirschler

So sollte es selbstverständlich sein: Ein Bildjournalist liefert "seiner" Tageszeitung Fotos. Er erhält ein angemessenes Honorar, die Bilder werden mit der Nennung des Fotografennamens veröffentlicht. Für dieses Prozedere gibt es klare juristische Regeln. Im Urheberrechtsgesetz heißt es wörtlich: "Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist." Das Blatt, das dagegen verstößt, muss Konsequenzen befürchten. Aber so selbstverständlich und fair, wie man meinen sollte, ist der Umgang mancher Redaktionen mit den Bildjournalisten nicht. Deshalb hat der DJV vor Jahren die Aktion "Fotografen haben Namen" ins Leben gerufen. Einmal jährlich, immer am Welttag des Urheberrechts, werten aktive DJV-Bildjournalisten eine Vielzahl von Tageszeitungen auf die richtige Fotografennennung aus. Die Ergebnisse werden im Anschluss an die Auszählung veröffentlicht. Im vergangenen Jahr lag die Zeitung "Neues Deutschland" an der Spitze: 86 Prozent der abgedruckten Fotos waren korrekt mit Urhebervermerk ausgezeichnet. Die Dresdner Morgenpost und der Tagesspiegel folgten mit jeweils 81 Prozent. Heute also ist es wieder so weit. Im Sinne der Bildjournalisten ist zu wünschen, dass sich die Trefferquoten sehen lassen können. Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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