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Fotografen haben Namen 2012

Es ist keine Frage wirtschaftlicher Ausstattung oder der jeweiligen publizistischen Ausrichtung, wenn die Namen von Bildjournalisten korrekt angegeben werden. Das zeigt das Siegerpodium der DJV-Auswertung "Fotografen haben Namen 2012". Auf dem ersten Platz steht die "junge Welt", auf dem zweiten folgt das "Neues Deutschland" und Dritter wurde "DIE WELT". Auf dem vierten Platz steht WELT kompakt, ein Blatt, das seit vier Jahren immer ganz vorne liegt und aus diesem Grund auch noch einmal extra erwähnt werden darf (die komplette Tabelle findet sich unten im Akkordeon).

Beeindruckend, wie viel Mühe sich Redaktionen machen, auch noch auf kleinste Bilder den Namen anzubringen. Was natürlich eigentlich selbstverständlich sein sollte. Doch die DJV-Auswertung zeigte gerade, dass bei Bildjournalisten einfach gar nichts mehr selbstverständlich zu sein scheint: Wie kann es sonst erklärt werden, dass Zeitungen den Namen des Urhebers nur zu zwei oder drei Prozent richtig nennen? Dass selbst gut ausgestattete Bildredaktionen mit internationalem Ruf nur zu einem Drittel Namen richtig nennen?

Michael Hirschler, hir@djv.de

Fotografen haben Namen 2012: Die Details

Zeitungstitel; Prozentsatz richtige Nennungen
 
Junge Welt;88
Neues Deutschland;83
Die Welt;81
Welt Kompakt (Berlin);81
Die Welt, Berlin;78
Welt Kompakt (Bundesform);77
Welt Kompakt (Frankfurt);76
Welt Kompakt (München);71
Hamburger Abendblatt;69
Berliner Morgenpost;68
BILD (Köln);67
Schwarzwälder Bote;67
Berliner Zeitung;66
Die Welt, München;65
Welt Kompakt (Hamburg);64
Volksstimme ;64
General-Anzeiger Bonn;62
Gießener Anzeiger ;61
Frankische Landeszeitung;61
Braunschweiger Zeitung ;59
Usinger Anzeiger;59
Thüringische Landeszeitung;58
Westfalenpost;58
Rheinische Post;57
Mannheimer Morgen;56
Allgäuer Zeitung;55
Oldenburgische Volkszeitung;55
Hersbrucker Zeitung;54
Stuttgarter Zeitung;54
Finacial Times Deutschland;54
Main-Echo;53
Kreiszeitung Böblinger Bote;52
Die Kitzinger;52
Ludwigsburger Kreiszeitung;51
Darmstädter Echo (Mantel);51
Darmstädter Echo;51
Neumarkter Nachrichten;51
Mittelbayerische Zeitung;51
Amberger Zeitung;51
B.Z.;51
Fürther Nachrichten;51
BILD (Frankfurt);51
Eckernförder Zeitung;50
Rhein-Sieg-Anzeiger;49
Nordbayerischer Kurier;49
Bonner Rundschau;49
Westfälische Rundschau;49
Schweinfurter Tagblatt;49
BILD (Nürnberg);48
Neue Ruhr Zeitung (Essen);48
Lübecker Nachrichten;48
Main-Post;48
Heilbronner Stimme;47
Der Tagesspiegel;47
Altmarkzeitung;46
Allgemeine Zeitung Mainz;46
Badische Zeitung;46
Fränkischer Tag;46
Frankenpost;45
Weser Kurier;45
Mitteldeutsche Zeitung;45
BILD (City) (Kompakt-Ausgabe);45
BILD (München);45
NWZ Göppiner Kreisnachrichten;45
BILD (Halle);44
Volksblatt Würzburg;44
Augsburger Allgemeine;44
Handelsblatt;44
Ostsee Zeitung (Ausgabe Rostock);44
BILD (Berlin);44
Dresdner Neueste Nachrichten;44
Süddeutsche Zeitung (Kamenz);44
Landeszeitung (Lüneburger Heide);43
Passauer Neue Presse;43
BILD (Erfurt);43
Eßlinger Zeitung;42
Flensburger Tageblatt;42
Erlanger Nachrichten;41
BILD (Dresden);41
Nordkurier (Neubrandenburg);40
Süddeutsche Zeitung;39
Hannoversche Allgemeine Zeitung;39
Nürnberger Zeitung;39
Badische Neueste Nachrichten;38
Rhein-Zeitung (Koblenz) ;37
Oberbayerisches Volksblatt;37
Express (Bonn);37
Frankfurter Allgemeine;37
Kieler Nachrichten ;37
Offenburger Tageblatt;37
Rhein-Neckar Zeitung;37
WAZ (Essen);35
Nordwest Zeitung Oldenburg;35
Nürnberger Nachrichten;35
Südthüringer Zeitung;35
Donaukurier;34
BILD (Hamburg);34
Schweriner Volkszeitung;34
FAZ;32
Thüringer Allgemeine;31
taz;31
Frankfurter Rundschau;31
Ostthüringer Zeitung;31
Morgenpost Dresden;30
Abendzeitung Nürnberg;30
Norddeutsche Neueste Nachrichten;29
Schwäbische Zeitung;28
Frankfurter Neue Presse;28
Der neue Tag;27
Landshuter Zeitung;26
Freies Wort Suhl;26
Münchner Merkur;23
Hamburger Morgenpost;23
Offenbach Post;23
TZ;22
Abendzeitung München;21
Pforzheimer Zeitung;15
Berliner Kurier;10
Straubinger Tagblatt;10
Bayernkurier;9
Nordsee Zeitung;3
Harburger Anzeigen und Nachrichten;2

Klar geregelt: Der gesetzliche Anspruch auf Namensnennung

Der Anspruch auf Nennung des Namens ist gesetzlich klar geregelt. In § 13 Urheberrechtsgesetz heißt es klar:

§ 13 Anerkennung der Urheberschaft


Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Nach ständiger Rechtsprechung führt die Nichtnennung des Namens zu einem Schadensersatzanspruch in Höhe des Honorarwerts des Fotos. Wer als Fotograf eigene Verträge mit höheren Schadensersatzansprüchen verteilt hat, kann sogar noch mehr in Rechnung stellen.

Das Recht auf Nennung des Namens kann auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verträge nicht abgeändert werden. Auch der Schadensersatzanspruch kann nicht durch Kleingedrucktes von Verlagen ungültig gemacht werden. Will heißen: Wer einen Knebelvertrag unterschreibt, in dem die Geltendmachtungdes Schadensersatzanspruchs de facto erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird, kann darauf pfeifen. Der Anspruch besteht dennoch.

Der DJV hat sogar im Verbandsklageverfahren gegen den Verlag Axel Springer Passagen aus den Verträgen der Bildjournalisten gerichtlich streichen lassen, durch die der Verlag Ansprüche einschränken wollte.

Auch Verträge zwischen Agentur und Fotografen können einen direkten Anspruch des Bildjournalisten gegen die Zeitung nicht ausschließen. Das bedeutet: Wer sich als Redakteur darauf verlässt, dass "dpa" als Fotozeile genügt, bringt sein Blatt in Haftung, selbst wenn dpa selbst nichts sagt oder dort ein Mitarbeiter meint, das wäre alles nicht so wild.

Der DJV berät die freien Bildjournalisten, aber auch Bildredakteure und Betriebsräte in der Frage, wie sich sie sich gemeinsam für eine Durchsetzung dieses Rechts einsetzen können. In den nächsten Monaten sind neue Initiativen in Betrieben geplant. Interessenten sollten sich an das DJV-Referat Bildjournalisten wenden, um sich in solchen Fragen beraten zu lassen.

Anmerkung zur Systematik der Umfrage

Die Tabelle erhebt nicht den Anspruch wissenschaftlicher Genauigkeit bei der Positionierung. Die Auswertung des DJV ist durch verschiedene ehrenamtlich tätige Teams sowie Mitarbeiter der DJV-Geschäftsstellen erfolgt. Stichtag war der 23. April 2012, der Welttag des Urheberrechts.

Kriterium war die Nennung mindestens des Nachnamens am Bild. Fehler bei der Zählung oder eine unterschiedliche Bewertung bzw. verschieden ausgeübtes Ermessen im Einzelfall können nicht ausgeschlossen werden, so dass es im Ranking unter Umständen nach genauer wissenschaftlicher, mehrfacher Zählung mit Kontrollgängen zu anderen Positionen kommen kann. Der DJV freut sich über wissenschaftliche Einrichtungen oder Institutionen, die deswegen mit dem DJV bei der Aktion 2013 kooperieren wollen. Redaktionen, die sich falsch eingestuft sehen, können sich selbstverständlich beim DJV-Referat Bildjournalisten melden. 

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