Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
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Fotografen haben Namen 2018

Namensnennung ist unverzichtbar - Siegerzeitungen: Nordkurier, Oldenburgische Volkszeitung und Freie Presse Chemnitz

Der "Nordkurier", die "Oldenburgische Volkszeitung" und die "Freie Presse Chemnitz" haben bei der Aktion "Fotografen haben Namen" am besten abgeschnitten. So lautet das Ergebnis der stichprobenartigen Untersuchung eines Teils deutscher Tageszeitungen durch Teams von Fotojournalisten und Mitarbeitern des Deutschen Journalisten-Verbandes.

Bei den genannten Tageszeitungen wird besonders sorgfältig mit der Angabe der Namen von Fotojournalistinnen und Fotojournalisten verfahren. Die Akribie, mit der im Einzelfall der Name auch noch an kleinsten Bildern angebracht wird, ist in der Spitzengruppe der überprüften Zeitungen beeindruckend.

Auf der digitalen Fotojournalistagung  für Fotojournalistinnen und Fotojournalisten am 18. Dezember will der DJV auf dieses Ergebnis und das in § 13 Urheberrechtsgesetz geregelte Recht auf Namensnennung aufmerksam machen. Die Fototagung wird als Webinar durchgeführt; um 10 Uhr werden die Ergebnisse der Auswertung vorgestellt. Eine Anmeldung ist unter journalistenwebinar.de möglich.

Die Aktion beansprucht freilich keine Repräsentativität und auch keine Wissenschaftlichkeit, da die Zahl der bundesweit erscheinenden Tageszeitungen sehr groß ist und das Team der Prüfer demgegenüber zu klein ausfällt.

Der Deutsche Journalisten-Verband weist seit mehreren Jahren mit der einmal jährlich stattfindenden Auswertung auf die Notwendigkeit der Namensnennung von Fotojournalisten hin, wenn Fotos in Medien veröffentlicht werden. Das Recht auf Namensnennung ist gesetzlich im § 13 Urheberrechtsgesetz geregelt, wird allerdings nach Beobachtung des Journalistenverbands von vielen Medien nicht mehr ausreichend beachtet.

Bei den Zeitungen, die ganz oben stehen, ist die besondere Sorgfalt im Umgang mit Namensrechten als bemerkenswert einzustufen. Dagegen finden sich in anderen Zeitungen eine ganze Reihe von Negativbeispielen. So werden Fotografen der Agenturen dpa, reuters oder von Imago sehr oft nicht genannt, selbst wenn es sich um spektakuläre Fotos handelt. Manche Zeitung verzichtet bei manchen Bildern sogar auf Nennung der Agentur. Andere verhalten sich widersprüchlich: Während sie Namen von professionellen Fotojournalisten durchweg nicht nennen, werden die Namen bei solchen Fotos genannt, die aus Billig- oder Kostenlosdatenbanken im Internet bezogen wurden.

Die Auswertung beansprucht keinen wissenschaftlichen Rang, da sie durch engagierte Berufstätige im „Nebengeschäft“ erfolgt ist und es in den unabhängig voneinander tätigen Auswertungsteams durchaus zu Bewertungsdifferenzen kommen kann. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die genannten Prozentwerte in jedem Fall den generellen „Trend“ der Zeitung wiedergeben. Zeitungen, die gleichwohl der Auffassung sind, dass die Messwerte für ihr Medium massiv falsch sind, können sich jederzeit mit dem DJV-Referat Bildjournalisten in Verbindung setzen, um eine Überprüfung der Werte zu erreichen. Gleiches gilt, wenn eine Zeitung nicht Teil der Auswertung war und auf die aus ihrer Sicht bemerkenswerte Praxis in ihrem Blatt aufmerksam machen möchte, hier kann die Ausgabe vom 23. April nachträglich eingereicht werden.

Die ausführliche Auswertung findet sich weiter unten auf dieser Seite in einer ausführlichen Liste mit den Prozentzahlen. Die Ermittlung der Ergebnisse hat sich auf Grund der beruflichen Belastung einiger Beteiligter sowie auch wegen der notwendig gewordenen Revision einiger Resultate dieses Jahr besonders lange hingezogen, Stichtag für die Auswertung war bereits der 23. April 2018 gewesen. Auf Grund der begrenzten Zahl der zur Verfügung stehenden Personen konnte auch nur ein Teil der deutschen Tageszeitungen ausgewertet werden.

Michael Hirschler, hir@djv.de

 

Zumindest Fotojournalisten nennen Namen ihrer Fotografen - Foto-Aktion auf dem DJV-Verbandstag in Würzburg

Fotografen haben Namen 2018: Die Details

Zeitungstitel; Prozentsatz richtige Nennungen
 
Nordkurier; 80 %
Oldenburgische Volkszeitung; 80 %
Freie Presse Chemnitz; 78 %
junge Welt; 76%
Wilhelmshavener Zeitung; 76 %
Nürnberger Nachrichten; 74 %
Anzeiger Harlinger Land ; 73 %
Main-Echo; 73 %
Saarbrücker Zeitung; 72 %
Main-Post; 70 %
Münsterländische Tageszeitung; 70 %
Süddeutsche Zeitung; 70 %
Nordwest Zeitung (Oldenburg); 69 %
Hessische Niedersächsische Allgemeine (HNA); 69 %
Berliner Morgenpost; 68%
Welt kompakt; 68 %
Mittelbayerische Zeitung; 68 %
BILD (Saarland); 67 %
Nürnberger Zeitung; 67 %
Ostfriesischer Kurier; 67 %
Bergedorfer Zeitung; 66 %
Die Welt; 65 %
Morgenpost Dresden; 65 %
BILD (Wiesbaden); 64 %
Der Tagesspiegel; 64 %
Jeversches Wochenblatt; 63 %
taz; 63 %
Generalanzeiger Rhauderfehn; 62 %
Nordbayerischer Kurier; 62 %
Dithmarscher Landeszeitung; 61 %
Donaukurier; 61 %
Frankenpost; 61 %
Ostfriesen-Zeitung Leer; 61 %
Neue Osnabrücker Zeitung; 60 %
Schweriner Volkszeitung; 60 %
Delmenhorster Kreisblatt; 58 %
Ostthüringer Zeitung; 58 %
Passauer Neue Presse; 58 %
Augsburger Allgemeine; 57 %
BILD (Chemnitz/Magdeburg); 57 %
BILD (Dresden); 57 %
Cellesche Zeitung; 57 %
neues deutschland; 57 %
BILD (Köln); 56 %
Fränkischer Tag; 56 %
Nordsee Zeitung; 55 %
Rüsselsheimer Echo; 55 %
Berliner Zeitung; 54 %
Peiner Allgemeine; 54 %
Thüringer Landeszeitung; 54 %
Der neue Tag Weiden; 52 %
Thüringer Allgemeine (Erfurt); 52 %
Braunschweiger Zeitun; 51 %
Aller-Zeitung; 50 %
BILD (Leipzig); 50 %
Darmstädter Echo; 49 %
Neue Presse Hannover; 48 %
Altmark Zeitung; 47 %
Freies Wort Suhl; 47 %
Wolfsburger Allgemeine; 47 %
Allgäuer Zeitung ; 46 %
Frankfurter Rundschau; 46 %
General Anzeiger (Bonn); 46 %
Kieler Nachrichten; 46 %
Norderneyer Badezeitung; 46 %
Pinneberger Tageblatt; 46 %
Rheinische Post; 46 %
Norddeutsche Neueste Nachrichten; 45 %
Rhein-Sieg-Anzeiger; 45 %
Südthüringer Zeitung; 45 %
FNP Höchster Kreisblatt; 44 %
Main Spitze; 43 %
Main Taunus Kurier; 43 %
Volksstimme; 43 %
Wiesbadener Kurier; 43 %
Wiesbadener Tagblatt; 43 %
Hamburger Abendblatt; 41 %
Rhein-Zeitung (Ahrweiler); 41 %
Lübecker Nachrichten; 40 %
Rheiderland-Zeitung; 39 %
Aar Bote; 38 %
lütte Bild; 38 %
Schleswig Holsteinische Landeszeitung; 38 %
BILD (Hamburg); 37 %
Fuldaer Zeitung; 36 %
Münchner Merkur; 36 %
BILD (Nürnberg); 35 %
Hildesheimer Allgemeine Zeitung; 35 %
Hünfelder Zeitung; 35 %
Holsteinischer Courir; 34 %
Leipziger Volkszeitung; 34 %
Oberbayerisches Volksblatt; 33 %
Rhein-Zeitung (Koblenz); 33 %
Weser Kurier (Bremen); 33 %
Abendzeitung München; 32 %
B.Z.; 32 %
Hannoversche Allgemeine ; 32 %
Ostsee-Zeitung; 32 %
Flensburger Tageblatt; 31 %
FAZ; 29 %
Tageszeitung München; 29 %
Bonner Rundschau; 28 %
Dresdner Neueste Nachrichten; 28 %
Emder Zeitung; 28 %
Stuttgarter Zeitung; 26 %
Express (Köln); 25 %
Handelsblatt; 25 %
Kölner Stadt-Anzeiger; 24 %
Berliner Kurier; 23 %
BILD (Bremen); 23 %
BILD (München) / Bild City; 23 %
Fußball Bild; 23 %
Göttinger Tageblatt; 23 %
Straubinger Tagblatt; 23%
BILD (Sachsen-Anhalt); 21 %
Hamburger Morgenpost; 17 %
Mitteldeutsche Zeitung (MZ); 15 %
Schaumburger Nachrichten; 10 %
 

Klar geregelt: Der gesetzliche Anspruch auf Namensnennung

Der Anspruch auf Nennung des Namens ist gesetzlich klar geregelt. In § 13 Urheberrechtsgesetz heißt es klar:

§ 13 Anerkennung der Urheberschaft


Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Nach ständiger Rechtsprechung führt die Nichtnennung des Namens zu einem Schadensersatzanspruch in Höhe des Honorarwerts des Fotos. Wer als Fotograf eigene Verträge mit höheren Schadensersatzansprüchen verteilt hat, kann sogar noch mehr in Rechnung stellen.

Das Recht auf Nennung des Namens kann auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verträge nicht abgeändert werden. Auch der Schadensersatzanspruch kann nicht durch Kleingedrucktes von Verlagen ungültig gemacht werden. Will heißen: Wer einen Knebelvertrag unterschreibt, in dem die Geltendmachtungdes Schadensersatzanspruchs de facto erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird, kann darauf pfeifen. Der Anspruch besteht dennoch.

Der DJV hat sogar im Verbandsklageverfahren gegen den Verlag Axel Springer Passagen aus den Verträgen der Bildjournalisten gerichtlich streichen lassen, durch die der Verlag Ansprüche einschränken wollte.

Auch Verträge zwischen Agentur und Fotografen können einen direkten Anspruch des Bildjournalisten gegen die Zeitung nicht ausschließen. Das bedeutet: Wer sich als Redakteur darauf verlässt, dass "dpa" als Fotozeile genügt, bringt sein Blatt in Haftung, selbst wenn dpa selbst nichts sagt oder dort ein Mitarbeiter meint, das wäre alles nicht so wild.

Der DJV berät die freien Bildjournalisten, aber auch Bildredakteure und Betriebsräte in der Frage, wie sich sie sich gemeinsam für eine Durchsetzung dieses Rechts einsetzen können. In den nächsten Monaten sind neue Initiativen in Betrieben geplant. Interessenten sollten sich an das DJV-Referat Bildjournalisten wenden, um sich in solchen Fragen beraten zu lassen.

Anmerkung zur Systematik der Umfrage

Die Tabelle erhebt nicht den Anspruch wissenschaftlicher Genauigkeit bei der Positionierung. Die Auswertung des DJV ist durch verschiedene ehrenamtlich tätige Teams sowie Mitarbeiter der DJV-Geschäftsstellen erfolgt.

Kriterium war die Nennung mindestens des Nachnamens am Bild. Fehler bei der Zählung oder eine unterschiedliche Bewertung bzw. verschieden ausgeübtes Ermessen im Einzelfall können nicht ausgeschlossen werden, so dass es im Ranking unter Umständen nach genauer wissenschaftlicher, mehrfacher Zählung mit Kontrollgängen zu anderen Positionen kommen kann. Der DJV freut sich über wissenschaftliche Einrichtungen oder Institutionen, die deswegen mit dem DJV bei der nächsten Aktion im Jahr 2019 kooperieren wollen. Redaktionen, die sich falsch eingestuft sehen, können sich selbstverständlich beim DJV-Referat Bildjournalisten melden. 

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