Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
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Feindeslisten

Schutz für Investigative

17.03.2021

Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die am heutigen Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen am Gesetzentwurf zu sogenannten Feindeslisten als „wichtiges Signal für investigativ recherchierende Journalisten“.

Der Entwurf sieht Haftstrafen von bis zu zwei Jahren für das „gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten“ vor. „Damit ist klar“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall, „dass die Veröffentlichung von Steckbriefen durch Nazis gegen Journalisten kein Kavaliersdelikt ist.“ Das Bundesjustizministerium hatte zuvor auf Anraten des DJV journalistische Berichterstattung und Recherchearbeit in dem Gesetzentwurf ausdrücklich von Strafverfolgung ausgenommen.

Die sogenannten Feindeslisten werden vor allem von Rechtsextremisten benutzt, um damit Journalistinnen und Journalisten einzuschüchtern, die ihnen ein Dorn im Auge sind. Neben Fotos der Betroffenen werden in der Regel personenbezogene Daten wie etwa die Privatanschrift veröffentlicht. Überall: „Wer auf einer Feindesliste steht, ist einem erhöhten Sicherheitsrisiko ausgesetzt. Das darf nicht straffrei bleiben.“ Der DJV-Vorsitzende erwartet von den Abgeordneten des Deutschen Bundestags, dass sie dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen: „Das ist ein Stück mehr Sicherheit für unsere Kolleginnen und Kollegen.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

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