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Julian Assange

Abrechnung statt Verfahren

15.04.2019

Die USA rechnen mit Wikileaks-Gründer Julian Assange ab. Nach einem rechtsstaatlichen Verfahren sieht das nicht aus, was die US-Ankläger ihm vorwerfen.

Julian Assange: hanebüchene Vorwürfe. Foto: picture alliance/Zuma Press

Wie die Süddeutsche Zeitung herausfand, kriminalisiert die Anklageschrift der US-Behörden gegen Julian Assange das, was als Recherche tagtäglich von unzähligen Journalisten praktiziert wird. Die Nutzung eines geheimen Chats mit seiner Quelle wird ihm ebenso vorgeworfen wie die Ermutigung der Whistleblowerin Chelsea Manning, ihm Informationen und Dokumente von US-Regierungsbehörden zu übergeben. Ihm das vorzuwerfen, ist Ausdruck eines gestörten Verhältnisses zur Pressefreiheit, das offenbar vom Weißen Haus aus immer größere Kreise zieht. Informantenschutz ist ein Grundbestandteil journalistischer Arbeit und kein Strafdelikt. Die britischen Behörden müssen nun entscheiden, ob sie Julian Assange wegen einer Anklageschrift an die USA ausliefern, die vor dem Grundrecht der Pressefreiheit schmelzen muss wie Schnee in der Sonne. Dass der ecuadorianische Präsident Lenin Moreno jetzt eilig den Vorwurf nachschiebt, Assange habe seinen Asylort, die Botschaft Ecuadors in London, zu einem Spionagezentrum ausgebaut, dürfte unparteiischen Richtern maximal ein Schmunzeln abringen. Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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