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Satire

Böhmermann verliert gegen Kanzlerin

17.04.2019

Die Klage des TV-Entertainers Jan Böhmermann gegen die Bundeskanzlerin wurde vom Verwaltungsgericht Berlin abgewiesen. Die Entscheidung lässt Fragen offen.

Jan Böhmermann: Schlappe gegen Merkel. Foto: ZDF Ben Knabe

Für das Verwaltungsgericht Berlin lag die Entscheidung klar auf der Hand: Weil keine Wiederholung droht, ist die Klage von Jan Böhmermann abzuweisen (Az. VG 6 K 13.19). Der Entertainer hatte rechtliche Schritte gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel eingeleitet, die 2016 sein Schmähgedicht gegen Recep Tayyip Erdogan gegenüber dem damaligen Ministerpräsidenten der Türkei als "bewusst ehrverletzend" bezeichnet hatte. Dass die Kanzlerin später von ihrer Aussage abrückte und klar machte, dass sie sie nicht wiederholen werde, reichte Böhmermann nicht. Er wollte ein Urteil. Aus purer Rechthaberei? Diese Frage kann nur aufwerfen, wer die Folgen des Schmähgedichts für Jan Böhmermann und seine Familie außer Acht lässt. Bis hin zu Morddrohungen reichte das Spektrum der Reaktionen. Zeitweise stand Böhmermann unter Polizeischutz - ein Leben in Quarantäne. Darum jedoch ging es dem Gericht nicht. Und so blieb auch eine klare Aussage zur Neutralitätspflicht der Bundeskanzlerin aus. Klare Worte dazu wären für alle Journalisten und Satiriker wichtig gewesen, die sich mit den Mächtigen anlegen. Schade eigentlich. Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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