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AfD

Wir hätten da auch noch was, lieber Verfassungsschutz!

16.01.2019

Der Verfassungsschutz will prüfen, ob die AfD verfassungsfeindlich ist. Seit Jahren ist das Verhältnis dieser Partei zur Presse- und Rundfunkfreiheit mindestens problematisch.

AfD-Logo: verfassungsfeindlich?

Dass Journalisten von Parteiveranstaltungen der AfD ausgeschlossen werden, wurde an dieser Stelle immer wieder kritisiert. Auch dass Medienvertreter erst gar nicht zu Parteitagen eingeladen wurden. Das zwiespältige Verhältnis von AfD-Politikern zu Journalisten schlägt immer wieder zu Buche: Einerseits wollen sie interviewt werden und in der Berichterstattung vorkommen, andererseits reagieren sie überempfindlich auf kritisiche Berichterstattung. Ob das alles verfassungsfeindlich ist, könnte demnächst der Verfassungsschutz mitteilen. Dann nämlich, wenn aus dem gestern verkündeten Prüffall eine systematische Beobachtung wird. Schon jetzt geht es für die Verfassungsschützer um alles öffentlich zugängliche Material über die AfD. Da hätten wir auch noch etwas: ein Thesenpapier, das DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall im Frühjahr 2017 anlässlich des AfD-Bundesparteitags in Köln erstellt hat. Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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