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Georgien und Belarus

Zwei Länder, zwei Systeme

10.03.2023

In Georgien erzwang die Opposition auf der Straße die Rücknahme des umstrittenen Agentenregisters. In Belarus gilt jetzt für kritische Veröffentlichungen die Todesstrafe. Die Grenze zwischen Freiheit und Diktatur ist in Osteuropa klar gezogen.

Demonstration in Tiflis: Sieg der Zivilgesellschaft. Screenshot: Tagesschau

Georgischer Traum ist der Name der Regierungspartei. Was sie in diesen Tagen vorhatte, glich eher einem Albtraum. Ein Agentenregister sollte eingeführt werden, das auch Medien enthalten sollte, die Geld aus dem Ausland erhalten. Pate hatte offenbar das erste russische Mediengesetz gestanden, mit dem vor Jahren die Schikanen gegen Medien, die teilweise in ausländischem Besitz waren, juristisch abgesegnet wurden.
Gegen das Vorhaben rannte die Zivilgesellschaft Sturm. An mehreren Abenden hintereinander gab es Demonstrationen in der Hauptstadt Tiflis und anderen Städten, die zum Teil von der Polizei brutal niedergeschlagen wurden. Und trotzdem hielt der Protest an. Gestern schließlich verkündete die Regierungspartei, dass sie das Gesetz zurückziehe.
Nur einen Tag später zog der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko die Daumenschrauben in seinem Kerkerstaat weiter an. Hochverrat wird jetzt mit der Todesstrafe geahndet. Und als Hochverrat gilt auch, wenn über das Militär recherchiert und später im Ausland veröffentlicht wird. Der europäische Pariastaat klammert sich damit noch ein Stück enger an Russland.
Der georgische Rückzieher dürfte auch damit zu tun haben, dass das Land Mitglied der Europäischen Union werden will. Mit einem Agentenregister könnte Georgien sich das abschminken. Gut, dass jetzt der europäische Fingerzeig ausreicht, um autokratische Tendenzen im Ansatz zu ersticken.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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