Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Durchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluss?

25.03.2019

Die Polizei wollte am Wochenende die Bild-Zeitung durchsuchen. Dummerweise hatte sie keinen Durchsuchungsbeschluss dabei.

Wie BILD schreibt, wollten die Ermittler Internet-Zugriffsdaten von BILD-Lesern beschlagnahmen. "Hintergrund ist offenbar ein internes Ermittlungsverfahren gegen Polizisten, die eine NSU-Opferanwältin bedroht haben sollen. Unklar blieb, ob die Ermittler auf der Suche nach einem möglichen Informanten waren." Doch über den Pförtner kamen sie nicht hinaus, denn einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss konnten die Polizisten nicht vorweisen. Der Grund: Es war Wochenende, die Richter hatten frei, also gab es auch keinen Beschluss. Angeblich sei Gefahr in Verzug, meinten die Beamten. Trotzdem mussten sie unverrichteter Dinge wieder abziehen. Bei dem Fall geht es nicht um Nebensächlichkeiten, sondern um den Verdacht gegen BILD-Onlineleser,  Volksverhetzung begangen zu haben. Staatsanwälte, die zur Aufklärung der Tat den Informantenschutz einer Zeitung aushöhlen wollen, sollten andere Wege wählen. Ein Kommentar von Hendrik Zörner
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