Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilungen

Haft

Justizposse um Julian Assange

02.05.2019

50 Wochen - so lautet das Urteil eines Londoner Gerichts gegen den Whistleblower Julian Assange. Mit Gerechtigkeit hat der Richterspruch nichts zu tun, eher mit dem Versuch der britischen Behörden, Zeit für die Entscheidung über eine Auslieferung Assanges an die USA zu gewinnen.

Julian Assange: Opfer politischer Willkür. Foto: picture alliance/Zuma Press

Mit der entscheidenden Frage, ob Julian Assange der amerikanischen Whistleblowerin Chelsea Manning beim Hacken von Regierungsservern geholfen hat, befasste sich das Londoner Gericht erst gar nicht. Für die Richter hieß es offenbar: bloß kein Urteil in der Sache fällen, das die britische Justiz angreifbar machen könnte. Stattdessen wurde formal entschieden. Julian Assange wurde wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen zu 50 Wochen Haft verurteilt. Welch ein verrücktes Urteil! Assange hielt sich jahrelang in der Botschaft von Ecuador auf. Klar war, dass er das Botschaftsgebäude nicht verlassen konnte. Wie also sollte er die Kautionsauflage erfüllen, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden? So unsinnig dieses Urteil ist, so klar liegt die Weigerung der britischen Justiz auf der Hand, sich inhaltlich mit dem zu befassen, was die USA Assange vorwerfen. Dass er nämlich die prominente Whistleblowerin Chelsea Manning beim Hacken von Regierungsservern unterstützt haben soll. Das wäre für die Assange-Gegner in Großbritannien schwierig geworden. Das Land gehört nach wie vor zur Europäischen Union und deshalb gilt auch dort die neue Whistleblower-Richtlinie der EU. Danach müsste Assange unverzüglich auf freien Fuß gesetzt werden. Das sollte schnellstens nachgeholt werden. Ein Kommentar von Hendrik Zörner
Newsletter

Cookie Einstellungen