Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilungen

Vorratsdatenspeicherung

Neuer Drive für alten Hut

15.10.2019

Nach dem Anschlag von Halle wird in Regierungskreisen über schärfere Sicherheitsgesetze diskutiert. Ins Visier kommt mal wieder die Vorratsdatenspeicherung, die Bürgerrechte und Informantenschutz einschränkt.

Datenspeicherung: Bürgerrechte stehen nicht zur Disposition. Foto: Jürgen Moers

Dass der Anschlag von Halle die für die Sicherheit in diesem Land zuständigen und verantwortlichen Politiker alarmiert, kann nicht verwundern. Neben der Aufklärung, warum der Schutz der Synagoge unzureichend war, wird intensiv darüber diskutiert, ob die bestehenden Gesetze verschärft werden müssen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verschärfen, Bundesinnenminister Horst Seehofer denkt laut über Möglichkeiten des Staates nach, in die Gamer-Szene Einblick zu nehmen. Damit nicht genug: CDU-Politiker Armin Schuster, Vorsitzender des parlamentarischen Kontrollgremiums, fordert den Einsatz der Vorratsdatenspeicherung. Der Koalitionspartner protestiert nicht. Bisher ist die Datenspeicherung außer Kraft, weil höchstrichterliche Urteile angekündigt sind, die das Gesetz verbieten könnten. Das scheint die Sicherheitspolitiker von Union und SPD nicht zu beeindrucken, sonst würden sie nicht erneut die Datenspeicherung ins Gespräch bringen. Deshalb hier noch mal klipp und klar für die Koalitionsparteien: Eine Vorratsdatenspeicherung ohne weitreichende Ausnahmen für Journalisten, ihre Informanten und weitere Berufsgeheimnisträger lehnen wir und weitere Bürgerrechtsorganisationen kategorisch ab. Wenn für mehr Schutz wirklich schärfere Gesetze erforderlich sein sollten, dürfen dafür nicht Grundrechte geopfert werden. Ein Kommentar von Hendrik Zörner
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