Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilungen

ARD-Freien-Kongress

Absage - auf Augenhöhe

07.04.2019

Beim Kongress der ARD-Freien diskutierten Jens-Ole Schröder, Dirk Gläßer, Dagmar Bednarek, Frank Überall und Martin Rabanus (von links nach rechts) über eine effiziente Vertretung der Freien durch Personalräte. Foto: Heidje Beutel

Beim 4. ARD/ZDF-Freien-Kongress in Leipzig stand unter anderem die Zuständigkeit der Personalräte für die arbeitnehmerähnlichen Freien auf der Tagesordnung. Der Grund: die etwa 18.000 freien MitarbeiterInnen im öffentlich rechtlichen Rundfunk machen 80 Prozent des Programms. Sie sind die Gesichter und Stimmen der Sender, haben aber oft schlechten sozialen Schutz. In vielen Sendern dürfen sie nicht mitentscheiden, sind als "Freienräte" eher geduldet. WDR, SWR, Radio Bremen, hr und ZDF sind da schon weiter: die arbeitnehmerähnlichen Freien wählen den Personalrat mit und können auch in das Gremium gewählt werden. Das hat deutliche Vorteile, weil sie sich so auch um die Durchsetzung von Tarifverträgen kümmern können. Der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall sagte in der Podiumsdiskussion, dass die Mitglieder im Personalrat Daten einfordern und mit Abteilungsleitern Beschwerden der Beschäftigten besprechen können. Das Bundespersonalvertretungsgesetz gilt in einigen Rundfunkanstalten, unter anderem beim MDR. Allerdings enthält es keine Regelung zur Zuständigkeit der Personalräte für arbeitnehmerähnliche Freie. Das müsse geändert werden, so DJV-Chef Frank Überall. Als Gastgeber des Freientreffens war der MDR-Justiziar Professor Dr. Jens-Ole Schröder bei der Diskussion dabei. Wie steht er, wie steht der MDR zum Thema "Freie in die Personalräte"? Er ist nicht dafür. Für ihn ist die gute Zusammenarbeit mit den Freien nicht an eine Form gebunden. Der MDR arbeite vertrauensvoll und auf Augenhöhe mit den Freienräten zusammen. Wir vom DJV Thüringen sagen: Das stimmt. Die Zusammenarbeit ist gut. Aber wir wollen trotzdem erreichen, dass die Freien in die Personalräte integriert werden. Nur so können Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Interessenvertretung angewandt werden. Ansonsten bliebe es beim Recht, gehört zu werden. Schließlich kann sich auch mal das Klima ändern, zum Beispiel wenn der MDR sparen muss. Dann wollen wir nicht vom guten Willen der Arbeitgeber abhängig sein. Das SWR-Modell gilt seit Beginn dieses Jahres. Es bietet den Freien deutlich mehr Sicherheit als zuvor. DJV-Justiziar Benno Pöppelmann hat es beim Freientag in Leipzig vorgestellt. Wir vom DJV Thüringen können uns dieses Modell auch für den MDR vorstellen. Beim SWR gilt die Honorarhöhe des Jahres 2017 als Grundlage. Die wird dann durch 250 geteilt - also die Zahl der Arbeitstage. Das Ergebnis ist eine Tagespauschale für die Eingruppierung im ersten Jahr. Im Lauf der Jahre steigt die Pauschale stufenweise an - so wie bei den Festangestellten. Im Ergebnis arbeiten dann alle Freien 8 Stunden pro Tag, sie bekommen Krankengeld und Urlaubsgeld, aber vom SWR keine Wiederholungshonorare oder Onlinezuschläge. Dafür können alle angstfrei arbeiten, denn sie können nur noch rausfliegen, wenn es Gründe dafür gibt (personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt). Für Benno Pöppelmann ist damit die Zweiklassengesellschaft - der Unterschied zwischen Festen und Freien - beendet. Beim SWR gilt das Modell für 1800 Beschäftigte: 600 sind nicht programmgestaltend (RedaktionsassistentInnen, TechnikerInnen, AufnahmeleiterInnen), 1200 sind programmgestaltend (AutorInnen, ModeratorInnen, ReporterInnen). Das ist in unseren Augen ein wesentlicher Vorteil des SWR-Modells: auch die freien JournalistInnen profitieren davon! Für die Freien mit programmgestaltenden Tätigkeiten im MDR gilt der Bestandsschutztarifvertrag (BTV) nämlich nicht. Auch bei einer Klage auf Festanstellung haben sie nahezu keine Chance
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