Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Selbstständige

Bund für Unternehmerlohn

14.10.2020

Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums, nach denen Selbstständige in Zukunft die Corona-Hilfen auch für den eigenen Unternehmerlohn verwenden können.

Nach den derzeit geltenden Regelungen dürfen die Corona-Hilfen des Bundes nur für Betriebsausgaben, Löhne und Honorare von Mitarbeitern verwendet werden, nicht aber für die Entlohnung der eigenen Tätigkeit. Als „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall deshalb das Vorhaben des Ministeriums. „Die Verwendung muss aber in jedem Fall individuell angemessen sein, sollte also im Einzelfall auch höher ausfallen als die Pfändungsfreigrenze.“

Bislang gibt es entsprechende Regelungen nur in den Bundesländern Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Hier ist eine Verwendung als Unternehmerlohn aber nur bis zur Höhe von maximal 1.180 Euro gestattet, also der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze. In Nordrhein-Westfalen sind es sogar nur 1.000 Euro im Monat.

Der DJV-Bundesvorsitzende zeigt sich zugleich erleichtert, dass die monatelangen Bemühungen des DJV und anderer Verbände, auf die ungelösten Probleme der Selbstständigen mit den Corona-Hilfen aufmerksam zu machen, „erste Früchte tragen“.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

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