Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilungen

MDR-Vergütungsrunde

DJV fordert Anhebung der Gehälter, Mindest- und Effektivhonorare um 6 Prozent

09.04.2019

Die DJV-Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben der MDR- Geschäftsleitung ihre Forderungen für die am 11. April 2019 beginnenden Vergütungstarifverhandlungen übermittelt. Neben der linearen Erhöhung der Gehälter, Mindest- und Effektivhonorare wollen die Journalistengewerkschaften auch Änderungen im Manteltarifvertrag sowie im Tarifvertrag für Freie MitarbeiterInnen durchsetzen. Darüber hinaus haben wir weiteren Verhandlungsbedarf identifiziert. Betroffen davon sind der Manteltarifvertrag und der Tarifvertrag über die Mindestvergütungen freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Tätigkeiten, Trimedialität). Die Verhandlungen darüber sollen nach Abschluss der Vergütungsrunde beim MDR geführt werden. Unsere Forderungen: 1. Festangestellte
  • Lineare Anhebung der Vergütungen für die Festangestellten, Auszubildenden, Volontärinnen und Volontäre um 6 Prozent.
  • Änderung von Ziffer 4.7.6. Personenkreis, der keinen Mehrarbeitszuschlag und keine Mehrarbeitsvergütung erhält, und Ziffer 8.7. Zeitzuschläge des Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des MDR in der Weise, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des MDR Mehrarbeits- und Zeitzuschläge sowie Mehrarbeitsvergütung erhalten.

2. Freie
  • Lineare Anhebung der Mindest- und Effektivhonorare sowie der Grenze für Erwerbseinkünfte (soziale Schutzbedürftigkeit) für die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um 6 Prozent,
  • Anhebung der in Ziffer 3.4.1. lit. b des Tarifvertrags für Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MDR genannte Betrags von 80.000 € auf 95.000 €,
  • Neufassung der Protokollnotiz Fußnote 2 Satz 2 zu Ziffer 4.9. des Tarifvertrags für Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MDR,
  • Änderung der Kriterien zur Dynamisierung der standardisierten Honorare in der Zusage des MDR vom 28.09.2017 (weniger als 12 wertgleiche Honorare und Wegfall des Bezugs auf die beauftragende Kostenstelle).

Für Rückfragen stehen die Geschäftsstellen des DJV gern zur Verfügung.
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