Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Jan Fleischhauer

Mit der Kripo gegen Atombomben

28.11.2022

Eine nicht ernst gemeinte Kolumne hat dem Journalisten Jan Fleischhauer Ermittlungen der Münchner Kripo eingebracht. Es geht um nichts geringeres als um Atombomben über Zürich.

Atompilz: Der Fleischhauer war's. Foto: National Nuclear Security Administration

Für Zurückhaltung in der Meinung ist Jan Fleischhauer nicht gerade bekannt. Wie auch? Dann wäre der Kolumnist schließlich nicht bekannt. Manchmal können Schreiber durchaus übers Tor hinaus schießen. Das kommt vor. Das beste und vor allem lauteste Regulativ sind dann die Leser und Social Media-User. Irgendwann, meistens nach spätestens drei Tagen, ist selbst der schlimmste Shitstorm vorbei und der Kolumnist kann sich das nächste Thema suchen.
Diese Gesetzmäßigkeit der digitalen Gesellschaft ist bei Jan Fleischhauer jetzt außer Kraft gesetzt. Denn statt eines Shitstorms erhielt er ein Schreiben der Münchner Kripo, dass gegen ihn ermittelt werde. Warum? Weil er einen Twitter-Kommentar mit "Atomwaffen auf Zürich" überschrieben hat. Das sei ein Verstoß gegen Paragraf 140 Strafgesetzbuch: Belohnung und Billigung von Straftaten. Geht's noch? So lange kein Atompilz über dem Zürichsee aufsteigt, liegt auch noch keine Straftat vor, die von dem Kolumnisten hätte belohnt oder gebilligt werden können. Aber vielleicht ist ja gerade das die Krux an der Sache: Sollten Wladimir Putin und andere Atomwaffenbesitzer bisher noch zögern, das Finanzzentrum der Alpenrepublik in eine strahlende Hölle zu verwandeln, könnte ausgerechnet Jan Fleischhauers Kommentar ihre letzten Hemmungen beiseite wischen. Und dann wäre der Straftatbestand des Paragrafen 140 erfüllt - so die scheinbare Logik der Münchner Kriminalen.
Manchmal fragt man sich schon, ob Ermittler in unserer Republik nicht ausgelastet sind. Anders lässt sich dieser Blödsinn nicht erklären.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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