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Schwurbler

Querdenken verhindert richtiges Deutsch

21.03.2023

Zwei nicht sind eines zuviel. So lässt sich der Versuch einer Abmahnung zusammenfassen, die der Anwalt des Schlagersängers Michael Wendler an Medien geschickt hat.

Michael Wendler: Welcher Streitwert? Foto: picture alliance dpa Rolf Vennenbernd

Das Portal Volksverpetzer hatte für seine Berichterstattung über den schwurbelnden Schlagersänger Michael Wendler ein Screenshot verwendet, das jetzt Wendlers Anwalt auf den Plan ruft. Kurzerhand erhielt das Portal eine Abmahnung. Die hat es in sich. Denn der Anwalt, der selbst der Querdenker-Szene angehört, hat geschrieben: "Die Verwendung des Fotomaterials war und ist nicht ohne die Zustimmung unseres Mandanten nicht gestattet." Doppelte Verneinung? Also ist die Verwendung des Screenshots durchaus gestattet. Auch bei der Festlegung des Streitwerts gerät dem Anwalt einiges drunter und drüber: "7.2500,00 Euro". Was jetzt? 7.250 oder 72.500? Das Rätsel bleibt ungelöst.
Das sogenannte Abmahnschreiben ist nur lächerlich - und passt so gut zu der Posse um Wendler, der es um ein Haar ins Privatfernsehen geschafft hätte. Der betroffene Sender RTL 2 hat leider bisher nichts zur Aufklärung beigetragen. Ohne das anwaltliche Schriftstück wäre fast schon Gras über die Sache gewachsen. Aber eben nur fast.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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