Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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BND-Gesetz

Reformentwurf ist Mumpitz

21.10.2020

Der Deutsche Journalisten-Verband weist den Referentenentwurf des Bundeskanzleramts zur Reform des BND-Gesetzes als unzureichend für den Schutz von Journalisten und Informanten zurück.

Zwar dürfen personenbezogene Daten von Journalisten, Geistlichen oder Rechtsanwälten nicht an in- oder ausländische öffentliche Stellen weitergegeben werden. Zwei Sätze später wird dieser Grundsatz aber dadurch entwertet, dass die Datenübermittlung doch zulässig sein soll, wenn im Einzelfall das Übermittlungsinteresse überwiegt. Wann das der Fall ist, wird nicht näher bestimmt und so allein dem Ermessen des BND überlassen. Problematisch ist auch, dass nur die Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern mit Dritten geschützt sein soll. Das reicht allerdings nicht aus. Zum Beispiel bei internationalen Recherchebündnissen müssen Journalistinnen und Journalisten auch untereinander kommunizieren können, ohne befürchten zu müssen, dass sie dabei ihre Quellen oder andere wichtige Informationen preisgeben.

Aus Sicht des DJV-Bundesvorsitzenden Frank Überall ist der Referentenentwurf „legislativer Mumpitz“, der nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfülle. Karlsruhe hatte im Mai das bestehende Gesetz über den Bundesnachrichtendienst für verfassungswidrig erklärt, allerdings das Aufklärungsinteresse des Geheimdienstes grundsätzlich bestätigt.

Für kritikwürdig hält der DJV-Vorsitzende auch den formalen Umgang des Kanzleramts mit der Reform des BND-Gesetzes. So wurde als Starttermin für die Verbändebeteiligung am Gesetzgebungsverfahren der 12. Oktober angekündigt, der Referentenentwurf aber bis heute noch nicht offiziell übermittelt. Überall: „Das ist handwerklich unsauber.“ Die Kritik des DJV bezieht sich deshalb auf die Vorlage, die dem Portal Netzpolitik.org vorliegt.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

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