Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilungen

Antihassgesetz

Schlecht für Journalisten und Informanten

18.06.2020

Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert die heutige Verabschiedung des Gesetzes gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität durch den Deutschen Bundestag als Schlag gegen den Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis.

Mit den Stimmen der Regierungskoalition hat das Plenum in dritter Lesung ein Gesetz erlassen, das aus Sicht des DJV die berechtigten Interessen von Berufsgeheimnisträgern, darunter auch Journalistinnen und Journalisten, nicht genügend berücksichtigt. Berufsgeheimnisträger sind nicht explizit von der Herausgabepflicht von Passwörtern an Ermittlungsbehörden ausgenommen. Darüber hinaus fehlt der qualifizierte Richtervorbehalt. „Wir befürchten, dass investigativ recherchierende Journalisten elektronisch ausgespäht werden können, wenn ein ehrgeiziger Staatsanwalt das will“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Schon der Anschein, dass Ermittlungsbehörden auf die Passwörter von Journalisten zugreifen können, schreckt  aber potentielle Informanten ab.

Damit bleibt das Gesetz hinter den Anforderungen zurück, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Cicero-Urteil aufgestellt hat. Dort wurde die Geheimhaltung von Informationsquellen durch die Medien als essentiell für die Presse- und Rundfunkfreiheit eingestuft. Überall: „Über diese vom DJV vorgebrachten Bedenken setzt sich der Bundestag mit dem Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität hinweg.“ Problematisch sei auch die beschlossene Strafverschärfung für Beleidigungen. Überall: „Die Bestimmungen können sich alle diejenigen zunutze machen, denen Satire zu weit geht und die deshalb Beleidigungsklagen gegen Journalisten anstrengen.“ Der Fall Böhmermann zeige, dass das keine theoretische Gefahr sei.




Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de
Newsletter

Cookie Einstellungen