Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilungen

Whistleblower

Schutz noch unzureichend

07.04.2022

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert das Bundesjustizministerium auf, den aktuellen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht zu überarbeiten.

Zwar wird dem Whistleblower grundsätzlich Schutz zugestanden, wenn er Informationen über Missstände für wahr halten muss. Aber vor den Gang an die Öffentlichkeit schiebt der Entwurf hohe Hürden wie etwa die Gefahr irreversibler Schäden oder drohende Repressalien im Fall einer externen Meldung. Ansonsten müssen Whistleblower eine Frist von drei oder gar sechs Monaten nach der Meldung einhalten, ehe sie auf Medien zugehen dürfen. „Das ist eine Medienverhinderungsvorschrift“, kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Eine so lange Zeitspanne könnte das betroffene Unternehmen nutzen, um eine Kommunikationsstrategie auszuarbeiten, wie es manipulativ mit der Enthüllung des Vorfalls umgehen und Hinweisgeber unter Druck setzen könne. Stattdessen sollte das künftige Gesetz den Vorrang von öffentlichen Informationen vor anderen Interessen festschreiben, solange die Information nicht leichtfertig oder wider besseres Wissen verbreitet werden solle.

Der DJV-Vorsitzende weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass die jetzt anstehende Ressortabstimmung des Referentenentwurfs zu einer Verbesserung im Sinne von Whistleblowern und Journalisten genutzt werden sollte: „An der Notwendigkeit, Whistleblower vor Verfolgung und Repressalien zu schützen, kann kein Zweifel bestehen. Das Gesetz muss am Ende des parlamentarischen Verfahrens eine freiheitliche Handschrift erkennen lassen.“ Der Gesetzgeber solle den Spielraum, den die EU-Richtlinie lasse, in vollem Umfang zum Schutz von Whistleblowern ausnutzen.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

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