Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilungen

DSM-Richtlinie

Umsetzung benachteiligt Urheber

15.10.2020

Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert den Referentenentwurf zur Umsetzung der DSM-Richtlinie in deutsches Recht, weil er in zentralen Punkten hinter den Anforderungen der Richtlinie zurückbleibt.

Anders als die von der Europäischen Union im vergangenen Jahr beschlossene Richtlinie zum Urheberrecht im Europäischen Binnenmarkt macht der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums den Plattformbetreibern weitgehende Zugeständnisse. So sollen Urheber beim sogenannten Preflagging nachweisen, dass ihre eigentlich vergütungspflichtigen Werke ohne ihre Zustimmung ohne eine Vergütung genutzt werden. Erst danach, so der Entwurfstext, muss der Plattformbetreiber innerhalb von 10 Tagen aktiv werden. „Für das erforderliche Monitoring haben vielleicht große Medienunternehmen die erforderlichen Kapazitäten, aber nicht die Freien, die häufig als Solo-Selbstständige arbeiten“, stellt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall fest. Der deutsche Gesetzgeber sei aufgefordert, den urheberfreundlichen Geist der Richtlinie nicht den Interessen von YouTube & Co. zu opfern.

Außerdem vermisst der DJV Instrumente zur kollektiven Rechtsdurchsetzung. Die Umsetzung in deutsches Recht würde dazu eine hervorragende Gelegenheit bieten, da solche Möglichkeiten in der Richtlinie explizit vorgesehen sind. Leider macht das Ministerium davon aber keinen Gebrauch, so dass Urheber nach wie vor individuell Klage einreichen müssen, wenn sie unangemessen bezahlt werden. Überall: „Das macht kaum ein Freier, denn mit einem Rechtsstreit gibt es in der Praxis keine weitere Zusammenarbeit mehr.“ Deshalb sei die Festschreibung eines Verbandsklagerechts unverzichtbar.

Doch es gibt aus Sicht des DJV auch positive Regelungen wie die gesetzlichen Mindestbeteiligungssätze für Urheber beim Presseverlegerleistungsschutzrecht und bei der Verlegerbeteiligung sowie einen Direktvergütungsanspruch. Überall: „Diese Regelungen dürfen nicht den Interessen der Verwerter zum Opfer fallen.“ Der DJV wird innerhalb der vom Justizministerium gesetzten Frist bis zum 6. November eine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf abgeben.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

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