Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilungen

Horst Seehofer

Verfassung nicht geschützt

23.09.2020

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert Bundesinnenminister Horst Seehofer zu Konsequenzen aus seinem Vorpreschen gegen die taz auf.

Der DJV bezieht sich dabei auf Berichte des „Tagesspiegel“, nach denen Seehofer gegen den Rat seines Ministeriums öffentlich eine Strafanzeige gegen die Verfasserin der Polizei-kritischen Kolumne in der taz vom Juni dieses Jahres ankündigte. Er setzte sich demnach über die Bewertung des Verfassungsreferats im Ministerium hinweg, das die Kolumne als „von der Pressefreiheit gedeckt“ bewertet haben soll. „Verfassungsminister Horst Seehofer schützt die Verfassung nicht“, kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Wenn ihn die taz-Kolumne schon in Rage versetzt und er wider besseres Wissen nach dem Strafgesetzbuch ruft, ist es um den Schutz der Pressefreiheit durch die Bundesregierung miserabel bestellt.“

Der DJV-Vorsitzende begrüßt in dem Zusammenhang das besonnene Handeln der Bundeskanzlerin, die Seehofer von der Strafanzeige abgebracht haben soll. „Frau Merkel sollte sich überlegen, ob der Schutz der verfassungsmäßig garantierten Grundrechte bei Horst Seehofer in den richtigen Händen ist. Wir haben da erhebliche Zweifel“, so der DJV-Vorsitzende. Selbstverständlich stehe es Seehofer wie jedem anderen Bürger frei, sich kritisch über die Kolumne „All cops are berufsunfähig“ der Journalistin Hengameh Yaghoobifarah zu äußern. „Das hat er aber nicht als Bürger, sondern offiziell als Innenminister getan und damit bewusst eine Grenze überschritten.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

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