Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilungen

Gesetzesentwurf

Whistleblowerschutz noch unzureichend

27.07.2022

Der Deutsche Journalisten-Verband hält den am heutigen Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern für unzureichend.

Gegenüber dem Entwurf des Bundesjustizministeriums vom Mai wurden zwar Änderungen vorgenommen, doch ist das öffentliche Interesse am Bekanntwerden von Missständen oder gar Skandalen in dem Gesetzesentwurf nach wie vor nicht ausreichend berücksichtigt. Dafür hatte sich der DJV gemeinsam mit anderen Medienorganisationen stark gemacht. „Wir fordern“, so DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall, „dass alle Whistleblower geschützt werden, egal welchen Gesetzesverstoß sie aufdecken. Wir Journalisten sind auf Hinweisgeber dringend angewiesen.“ Die vorgesehene Verpflichtung, dass anonyme Hinweise nicht ignoriert werden dürften, sei nicht mehr als ein Schritt in die richtige Richtung, zumal für sie keine Kanäle in den Meldestellen vorgeschrieben werden. Und auch formal legales, aber illegitimes Verhalten gehöre in die Öffentlichkeit, ohne dass die Hinweisgeber persönliche Nachteile fürchten müssten.

Der DJV-Vorsitzende kritisiert darüber hinaus, dass die Bundesregierung mit ihrer geplanten Gesetzgebung nur im Ansatz die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern in nationales Recht umsetze: „Erst lässt Berlin die Frist zur Umsetzung verstreichen, die am Jahresende ablief, und jetzt kommt nur Stückwerk heraus. So geht das nicht.“ Nach der Sommerpause sei es am Bundestag, ein whistleblowertaugliches Gesetz auf den Weg zu bringen. Überall: „Repressionen gegen Hinweisgeber müssen schnellst möglich unterbunden werden.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

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