Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilungen

Gesetze

Whistleblowerschutz unzureichend

28.09.2022

Der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Hinweisgebern bleibt nach wie vor hinter den Möglichkeiten der EU-Whistleblower-Richtlinie zurück und genügt nicht den Erfordernissen der Schutzbedürftigen und der Medienschaffenden.

Die beabsichtigte Verbesserung des Schutzes von Whistleblowern ist im Grundsatz positiv zu bewerten. Dieser Schutz sichert auch investigative Recherchen von Medien ab, denn der Zugang zu Informanten ist ganz wesentlich für deren Arbeit.

Das neue Regelwerk bedarf jedoch einer Nachschärfung, so die Einschätzung eines Bündnisses aus Medienorganisationen und -unternehmen zu dem vorliegenden Regierungsentwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes, über das der Deutsche Bundestag am morgigen Donnerstag in erster Lesung beraten wird.

Gegenüber dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums wurden im Regierungsentwurf nur geringe Veränderungen vorgenommen, die anonyme Meldungen betreffen. Das Gesetz umfasst immer noch einen viel zu kleinen sachlichen Anwendungsbereich, sodass es für potenzielle Hinweisgeber*innen undurchsichtig wird, inwiefern sie sich auf den Schutz des Gesetzes verlassen können. Nach Ansicht des Medienbündnisses müssen alle Gesetzesverstöße vom Schutz erfasst sein und der Gang an die Öffentlichkeit darf sich nicht unnötig verzögern. Auch dass nicht anonyme Meldungen vor anonymen Anzeigen behandelt werden sollen und Dringlichkeit sowie Relevanz nachrangig sind, irritiert. Und auch formal legales, aber moralisch fragwürdiges Verhalten gehört in die Öffentlichkeit, ohne dass die Hinweisgebenden persönliche Nachteile fürchten müssen.

„Der Gesetzesentwurf schafft nicht die nötige Sicherheit und wird in dieser Form verhindern, dass relevante Informationen bekannt werden“, kritisiert das Medienbündnis. „Missstände und Skandale gehören an die Öffentlichkeit. Journalistinnen und Journalisten und ihre Quellen brauchen eine allgemeinverständliche Gesetzgebung, die Hinweisgebende vor Strafverfolgung und Vertragsstrafen schützt. Es ist ein Gesetz notwendig, das der Transparenz und dem öffentlichen Interesse Rechnung trägt.“ Das Bündnis appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, die Weichen in die richtige Richtung zu stellen.

DJV-Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner, Torstr. 49., 10119 Berlin

Tel. (030) 72 62 79 2-0, E-Mail: djv@djv.de, www.djv.de

dju in ver.di: Monique Hofmann, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin

Tel. (030) 69 56-23 22, E-Mail: monique.hofmann@verdi.de

BDZV, Haus der Presse, Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin

Tel. (030) 72 62 98-0, bdzv@bdzv.de, www.bdzv.de

Deutschlandradio

Dr. Markus Höppener, Raderberggürtel 40, 50968 Köln

Tel.: (0221) 3453500, E-Mail: markus.hoeppener@deutschlandradio.de

MVFP, Haus der Presse, Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin

Tel. (030) 72 62 98-0, E-Mail: info@mvfp.de, www.mvfp.de

VAUNET

Hartmut Schultz, Stromstr. 1, 10555 Berlin

Tel. (030) 39 880-101, E-Mail: hs@schultz-kommunikation.com, www.vau.net

ARD-Generalsekretariat

Dr. Susanne Pfab, Masurenallee 8‐14, 14057 Berlin

Tel.: (030) 890431311, E-Mail: susanne.pfab@ard-gs.de

ZDF

Christoph Bach, ZDF-Str. 1, 55127 Mainz

Tel.: (06131) 701-4110, E-Mail: Bach.C@zdf.de

Deutscher Presserat

Roman Portack, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin

Tel.: (030) 3670070, E-Mail: info@presserat.de

Newsletter

Cookie Einstellungen