Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

DJV Blog

Bußgelder wegen Mindestlohn

Aber Volontäre in ausbeuterischen Unternehmen schauen weiter in die Röhre

25.01.2018

Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn haben die Unternehmen im vergangenen Jahr Bußgelder von mehr als 4.2 Millionen Euro gekostet.

Oft unter Mindestlohn beschäftigt: volos, die oft bereits ein Studium mitbringen. Foto: Pixabay

Das geht jetzt aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linken hervor. Medienunternehmen, die zumeist studierte Volos zu Hungerlohn beschäftigen, dürften mit Blick auf die Volontäre nicht darunter sein. Nicht weil sie über Mindestlohn zahlen, sondern weil diese Ausbildung nicht unter das Gesetz fällt, jedenfalls nicht ausdrücklich in den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes aufgenommen wurde. Es handelt sich dabei um eine Lücke in der derzeitigen Gesetzgebung. Der DJV hat wiederholt darauf hingewiesen. Wenn man so will, dann ist es den Gesetzgebern völlig egal, dass wir hier in der Regel von Leuten mit Studium sprechen, die neben dem Studium auch schon einige Praktika und häufig auch freie Mitarbeit hinter sich haben, also Erfahrung mitbringen. Das Bittere: Diese finden in bestimmten Betrieben bereits bei Berufsstart keine fairen Rahmenbedingungen vor, werden einfach ausgebeutet. Das muss sich ändern. Das Gesetz muss dringend nachgebessert werden. Es ist an der Zeit! Ein Kommentar von Eva Werner

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