Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Influencer Marketing

Abmahnwelle rollt

28.03.2019

Nachdem das Landgericht Karlsruhe vor einer Woche Influencern klare Grenzen zwischen Werbung und Information aufgezeigt hat, rollt die Abmahnwelle. Profiteure sind Zeitschriftenverlage, die aber angeblich nicht dahinter stecken.

Zeitschriften: Abmahnungen gegen Influencer. Foto: Jürgen Moers

Die Karlsruher Richter hatten sich mit dem Fall der Influencerin Pamela Reif befasst, die nur solche Produkte auf Instagram als Werbung gekennzeichnet hatte, für die sie Geld bekam. Andere Modeartikel oder Lifestyle-Produkte, die Reif toll fand, wurden von ihr genauso präsentiert, aber nicht gekennzeichnet. Das Landgericht sah darin einen Wettbewerbsverstoß (Az. 13 O 38/18 KfH): "Die Posts der Beklagten wecken das Interesse an den getragenen Kleidungsstücken etc. Indem die Nutzer durch nur zwei Klicks auf die Herstellerseite gelangen können, werden Image und Absatz des jeweiligen Herstellers gefördert." Der Richterspruch ist Wasser auf die Mühlen eines Abmahnvereins mit dem Namen "Verband Sozialer Wettbewerb". Er deckt Influencer mit Abmahnungen ein, denn sein Verbandszweck besteht darin, "unlauteren Wettbewerb und Wirtschaftskriminalität im Interesse der Allgemeinheit, der gewerblichen Unternehmen, der freiberuflich Tätigen sowie der Verbandsmitglieder zu bekämpfen". 11 Verlage sollen Mitglieder in dem Verein sein, darunter Bauer und Klambt. Wirtschaftlich machen die Abmahnungen für sie Sinn. Die Verlage sehen offenbar in den Influencern eine ernst zu nehmende Konkurrenz zu ihren Zeitschriften. Aber ist das auch gut für das Image der bunten Blätter, die nicht nur Anzeigenaufträge, sondern auch Leserinnen brauchen? Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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