Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Zeitungs-Volotarifvertrag

Auf welches Feedback haben Volos Anspruch?

14.05.2018

Wie? Im Tarifvertrag Redaktionsvolontariat an Tageszeitungen steht auch etwas über Feedback? Richtig gehört!

Grafik: Eva Werner

Liebe Volontärinnen und Volontäre, falls Sie/ihr nicht zu denjenigen gehören/gehört, die den Tarifvertrag Redaktionsvolontariat an Tageszeitungen auswendig können, gibt es hier eine knappe Zusammenfassung, was man zum Thema Feedback-Anspruch laut Tarifvertrag wissen sollte. Fakt ist, dass es auch für Arbeitgeber immer wichtiger wird, richtig Feedback zu geben. Nur so kann es dauerhaft gelingen, die besten Köpfe zu gewinnen und zu halten. Der Volotarifvertrag ist bewusst allgemein gehalten, weil die Bedingungen nicht überall gleich sind, gibt aber Hinweise darauf, was mindestens erwartet werden kann: §5, Punkt 2: "Zu systematischen Vermittlung fachspezifischer Kenntnisse und zur Vertiefung der in der praktischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse kommen die Volontäre und der Ausbildungsredakteur regelmäßig, mindestens aber einmal im Monat zusammen." §6, Punkt 1: "Der Volontär hat Anspruch auf Anleitung und Beratung durch einen für diese Aufgabe befähigten Redakteur, der die Ausbildung fördert und überwacht (Ausbildungsredakteur). Sofern ein Schwerpunkt der Ausbildung im Bild- und Videojournalismus liegt, muss diese Ausbildung durch einen Experten im Bild- und Bewegtbild-Bereich vorgenommen werden." §6, Punkt 2: "In jeder ausbildenden Redaktion wird ein Ausbildungsbeauftragter benannt..." §10 "1. Der Volontär hat Anspruch auf eine schriftliche Beurteilung nach Abschluss der Ausbildung in jedem Ressort. Die Erfüllung des Ausbildungsplans wird für jeden Volontär individuell festgehalten. 2. Der Volontär und der Ausbildungsredakteur haben das Recht, die Beurteilungen der einzelnen Ressorts einzusehen und dazu Stellungnahmen abzugeben, die den Ausbildungsunterlagen beigefügt werden müssen. 3. Nach Abschluss der Ausbildung hat der Volontär Anspruch auf ein Zeugnis, das von der Verlagsleitung und der Chefredaktion bzw. von der für die Ausbildung verantwortlichen Schulleitung unterzeichnet ist. Das Zeugnis muss Angaben über Art, Dauer, Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Volontärs enthalten. Auf Verlangen des Volontärs sind auch Angaben über besondere fachliche Fertigkeiten aufzunehmen." Gut zu wissen ist übrigens darüber hinaus, dass Volontärinnen und Volontäre zwar laut Volotarifvertrag keine presserechtliche Verantwortung übernehmen und nicht auf Dauer die Arbeit von Redakteuren leisten dürfen, aber wer z.B. trotzdem alleinverantwortlich Seiten gemacht hat, auch ein Anrecht darauf hat, dass dies im Zeugnis dokumentiert wird. Im zugehörigen Musterausbildungsplan heißt es zudem unter VIII noch: "Die Ausbildungsbeauftragten führen mindestens zum Ende jedes Ausbildungsabschnitts ein Gespräch mit den Volontärinnen / Volontären, um diesen jeweils aktuell ihren Leistungsstand zu vermitteln und die Ausbildung effektiv und fördernd begleiten zu können." Soweit die Theorie. Die große Frage ist allerdings, ob das überall in der Praxis so umgesetzt wird. Ich habe da so meine Zweifel, lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen. Wie viel Wert legen die Verlage derzeit tatsächlich auf Feedback? Passiert sogar mehr als vorgeschrieben oder wird der Tarifvertrag sogar missachtet? Ich freue mich über Ihre und Eure Meldungen an wer@djv.de. Vertraulichkeit versteht sich von selbst.  Eine Zusammenfassung mit Kommentar von Eva Werner Anmerkung: Über das Thema Feedback im Volotarifvertrag referierte ich jüngst auch beim #Volocampus von Akademie der Bayerischen Presse und MedienCampus Bayern in München.

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