Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

DJV Blog

Rechtsprechung

BGH stärkt Team Wallraff den Rücken

14.05.2020

Der Bundesgerichtshof hat die investigative Recherche des Teams Wallraff in einem Krankenhaus für rechtens erklärt. Nur so lassen sich Missstände aufdecken, wenn andere journalistische Mittel nicht weiter führen.

Der Rechtsstreit hat zwar nichts mit Corona zu tun, passt aber gerade jetzt in die Zeit. Im Januar 2016 brachte RTL eine Folge des Teams Wallraff, die Missstände in der Hygiene eines Krankenhauses schilderte. Eine Reporterin hatte sich als Praktikantin anheuern lassen und undercover recherchiert. Der Klinikbetreiber Helios zog daraufhin vor Gericht. Beim Landgericht Hamburg bekam der Klinikkonzern zunächst Recht, doch das Oberlandesgericht kassierte das Urteil. Jetzt wies der Bundesgerichtshof die Beschwerde von Helios gegen das Urteil ab. Damit ist der Richterspruch rechtskräftig. Ein toller Sieg für RTL und die Kollegen vom Team Wallraff! Und eine klare Aussage für alle anderen Journalistinnen und Journalisten, die sich mit dem Gedanken tragen, undercover zu recherchieren. Für sie ist der Richterspruch kein Freifahrschein. Denn Recherchen müssen zunächst mal mit den allgemein üblichen journalistischen Mitteln geführt werden. Aber, und das ist der entscheidende Halbsatz im OLG-Urteil: Wenn die Mängel nicht anders dokumentiert werden können, ist der Undercover-Einsatz rechtmäßig. Daraus können Investigativ-Redaktionen Honig saugen. Ein Kommentar von Hendrik Zörner

Newsletter

Cookie Einstellungen