Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

DJV Blog

Abmahnungen

Bloß nicht einschüchtern lassen

29.01.2019

Der "taz" ist im Streit mit dem Bayer-Konzern ein juristischer Sieg gelungen. Dessen Einschüchterungsversuch per Abmahnung ist gescheitert. Vorbildlich.

Konzerne müssen Titelseiten von Printmedien nicht lustig finden, wenn sie darin aufs Korn genommen werden. Sie dürfen sich auch unfair behandelt fühlen und können sich laut über eine als einseitig empfundene Berichterstattung beklagen. Alles legitim. Wir Journalisten teilen von Berufswegen aus. Da gehört das Einstecken dazu. Einschüchterungsversuche hingegen sind nicht hinnehmbar. Dabei ist genau das längst Praxis: Unternehmen, Parteien und Prominente lassen ihre Anwälte Abmahnungen schreiben, die hohe Geldstrafen androhen, wenn Behauptungen nicht zurückgenommen oder zumindest eine Weiterverbreitung ausgeschlossen wird. Auf juristisch oft dünn beschlagene Journalisten macht das erst einmal Eindruck, genauso wie auf die Geschäftsführungen der Redaktionen. Eigene Anwälte beschäftigen meist nur noch die Großen. Umso ermutigender ist der Fall der "taz", die per negativer Feststellungsklage die Unzulässigkeit der Bayer-Abmahnung hat feststellen lassen. Bleibt zu hoffen, dass dieses Beispiel auch in anderen Redaktionen die Runde macht. Ein Kommentar von Sebastian Huld.

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