Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Streikbrecher

Falsches Urteil

15.08.2018

Das Bundesarbeitsgericht hat nichts dagegen, wenn Arbeitgeber Streikbrechern Prämien dafür bezahlen, dass sie zur Arbeit gehen, während ihr Betrieb von den Kollegen bestreikt wird. Juristisch mag das Urteil korrekt sein, für die Position von Arbeitnehmern im Streik ist es ebenso verheerend wie für den Betriebsfrieden.

Streik von Journalisten. Foto: Michael Zumpe

In dem vorliegenden Fall ging es um die Spielzeugkette Toys R Us, die Streikbrecher mit Prämien geködert hatte. Das Bundesarbeitsgericht urteilte, das führe zwar zu einer Ungleichbehandlung der streikenden und der nicht-streikenden Mitarbeiter. Diese sei jedoch aus arbeitskampfrechtlichen Gründen gerechtfertigt (Az.1 AZR 287/17). Die "arbeitskampfrechtlichen Gründe" mögen sich Juristen erschließen, Arbeitnehmern, die für mehr Geld oder bessere Tarifverträge streiken, jedoch nicht. Dass Belegschaften die Ungleichbehandlung in Kauf nehmen sollen, ist eine Klatsche für die Gewerkschaften und ihre kampfbereiten Mitglieder. Und sie betrifft leider nicht nur die Spielzeugkette, um die es in dem Fall ging. Sondern alle Wirtschaftsbereiche, in denen gestreikt wird oder noch werden soll. Denn die juristisch heilig gesprochenen Prämien sind eine Verlockung für alle, die jeden zusätzlichen Euro dringend brauchen. Diese Mitarbeiter können künftig also nur durch sozialen Druck innerhalb ihrer Abteilungen davon abgehalten werden, dem Lockruf des Chefs zu folgen - mit entsprechenden Auswirkungen auf den Betriebsfrieden. Unverständlich, dass das Bundesarbeitsgericht diese Folgen nicht berücksichtigt hat. Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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