Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Kanzleramt

Gericht heißt Geheimniskrämerei gut

16.08.2019

Transparenz sieht anders aus: Das Verwaltungsgericht Berlin verweigerte dem Tagesspiegel eine einstweilige Anordnung gegen das Bundeskanzleramt. Die Zeitung will wissen, was an den Gerüchten dran ist, Annegret Kramp-Karrenbauer habe vor ihrer Ernennung zur Verteidigungsministerin an den Morgenlagen im Kanzleramt teilgenommen.

Kanzleramt: Wer kommt morgens so vorbei? Foto: Bundesregierung

Eine Morgenlage ist nicht ungewöhnlich, höchstens die etwas altbackene Bezeichnung. In der Wirtschaft wird längst vom Meeting gesprochen, aber das ist Semantik. Wie man es auch nennt, das tägliche Treffen hat den Zweck, die wichtigsten Schlagzeilen zusammenzufassen, die Tendenz der Berichterstattung zu besprechen und den Tag zu planen. Im Kanzleramt, heißt es, findet die Runde regelmäßig statt. Nach den bekannten Informationen, und das sind leider zu wenige, soll es Presse-Morgenlagen geben, in denen es nur um die Berichterstattung geht, und solche Runden, die auch die aktuellen Erkenntnisse der Geheimdienste zum Thema haben. An der Morgenlage soll, so qualmt es aus der Gerüchteküche, auch Annegret Kramp-Karrenbauer teilgenommen haben, als sie noch kein Mitglied der Bundesregierung war. Angeblich haben ihr die regelmäßigen Besuche im Kanzleramt den Spitznamen "Praktikantin" eingebracht. Der Tagesspiegel wollte wissen, was an den Gerüchten dran ist, bekam aber keine zufriedenstellende Antwort. Daraufhin zog das Blatt vor Gericht und beantragte eine einstweilige Verfügung. Daraus wurde nichts. Das Verwaltungsgericht Berlin sah die Eilbedürftigkeit einer Entscheidung nicht und erkannte auch kein gesteigertes öffentliches Interesse (Az.: VG 27 L 171.19). Seltsam: Von öffentlichem Interesse dürfte schon sein, ob eine Parteivorsitzende Zugang zu Geheimdienstinformationen hat, den sie nicht haben darf. Irgendwann wird das Gericht in der Sache entscheiden. Die ganze Auseinandersetzung ist typisch für das Informationsgebaren einer Bundesregierung, die zwar das Presseauskunftsrecht auf den Weg bringen will, irgendwie aber nicht dazu kommt. Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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