Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Abmahnung

#MeToo-Beitrag sollte nicht erscheinen

14.06.2018

Weil er über körperliche Anmache einer Firmenchefin gegen ihn berichtete, erhielt ein Wirtschaftsjournalist eine Abmahnung. Vor dem Arbeitsgericht setzt er sich zur Wehr.

taz-Bericht: Erscheinen nicht gewünscht. Screenshot: DJV

"Es geht nicht darum, die notwendigen Enthüllungen der #MeToo-Debatte zu relativieren oder gar nach den vielen Vorwürfen gegen übergriffige Männer nun mit einer Retourkutsche zu kommen. Im Gegenteil: Es geht darum, #MeToo zu ergänzen." Mit diesen Sätzen leitete Wirtschaftsjournalist Harald Schumacher seinen Bericht ein, den die taz am 7. März unter der Überschrift "Ran an den Speck" veröffentlichte. Schumacher schilderte darin sein Erlebnis mit der Chefin eines großen Unternehmens, das Journalisten zu einem Event eingeladen hatte: "Sekundenschnell schiebt ihre Hand mein Jackett beiseite und kneift mir kräftig in die Hüfte. Sie lacht. Ich lache nicht, sondern bin sprachlos. Das sind die gegenüberstehenden Zeugen der Szene auch." In seinem Bericht machte der Autor klar, dass er in dem Vorfall keinen sexuellen Übergriff, sondern ein Beispiel für Machtausübung von oben sah. Und weil er vermeiden wollte, dass seine Geschichte gleichrangig mit Weinstein und Wedel diskutiert werden könnte, behielt er den Namen der Unternehmerin und des Unternehmens für sich. Denn ihm ging es darum, über die Strukturen aufzuklären, die einen solchen Vorfall erst möglich machen. Weil ihm genau das wichtig war, veröffentlichte er in der taz. Denn sein eigenes Medium hatte abgewinkt - und mehr noch: Schumacher wurde verboten, über den Vorfall zu berichten, egal in welchem Medium. Sein Bericht in der taz zog denn auch eine Abmahnung nach sich, gegen die er sich jetzt juristisch zur Wehr setzt. Ende August soll das Urteil fallen. Man darf gespannt sein. Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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