Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

DJV Blog

EU-Gesetze

Murks auf ganzer Linie

21.06.2018

Die Verlegerlobby hat sich durchgesetzt: Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat sich für ein europäisches Leistungsschutzrecht ausgesprochen. An die Urheber denken die Parlamentarier dabei nur theoretisch.

Zwar sieht die vom Rechtsausschuss verabschiedete Gesetzesfassung eine Beteiligung der Urheber am Aufkommen aus dem europäischen Leistungsschutzrecht vor, aber weiter hängt sich der Text für die Autoren nicht aus dem Fenster. Im Klartext: Wenn das Recht in dieser Fassung vom EU-Parlament beschlossen wird, weiß kein einziger Urheber, wieviel ihm für die Nutzung seiner Werke zusteht. Denn wie schon beim deutschen Leistungsschutzrecht, das für die EU-Gesetzgebung Pate stand, ist keine präzise Höhe der Beteiligung festgelegt. An anderer Stelle ist von einem sogenannten Erwägungsgrund die Rede, wodurch der Urheberanspruch endgültig ausgehebelt wird. Verleger können sich danach auf den Standpunkt zurückziehen, dass sie ihre Journalisten ja bereits mit Gehalt oder Honorar bezahlt haben und damit alle Ansprüche abgegolten sind. So einfach geht das auf EU-Ebene, wenn die Verleger jahrelanges Lobbying betreiben. Das Gesetz trägt ihre Handschrift, die EU-Parlamentarier sind einseitig ihrer Argumentation gefolgt. Das Ergebnis: Murks auf ganzer Linie. Die Internationale Journalisten-Föderation (IFJ) hat schon vor der Entscheidung des Rechtsausschusses das Leistungsschutzrecht verurteilt. Ob sich bis zur Beschlussfassung durch das EU-Parlament, die womöglich schon in wenigen Wochen erfolgen soll, noch etwas an dem Gesetzentwurf ändert, ist mehr als fraglich. Ein Kommentar von Hendrik Zörner

Newsletter

Cookie Einstellungen