Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Hessischer Rundfunk

Na also, geht doch

18.11.2022

Hessen hat auf dem Weg zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einen riesigen Schritt nach vorn gemacht: Die Aufsichtsgremien bekommen eine unabhängig arbeitende Geschäftsstelle. Die Chefetage des Hessischen Rundfunks hat dort keine Weisungsbefugnis mehr.

Wie gut die Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks arbeiten, hängt nicht nur von den Personen ab, die in den Räten sitzen. Maßgeblich für den Erfolg sind die Mitarbeitenden in den Geschäftsstellen, die den ehrenamtlichen Gremienmitgliedern zuarbeiten und sie unterstützen. Entscheidend sind nicht nur die Personalstärke der Geschäftsstellen und das Engagement der Beschäftigten, sondern auch die Unabhängigkeit von Weisungen der Chefetage des Senders. Das ist bei den Sendern eine Frage des guten Willens, mehr nicht.
Das wird sich in Hessen bald ändern. Der Landtag hat in seinem Mediengesetz Konsequenzen aus dem RBB-Skandal gezogen und die Unabhängigkeit der HR-Geschäftsstelle gesetzlich festgeschrieben. Sie "soll die Mitglieder der Aufsichtsgremien unabhängig vom Intendanten bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichts- und Kontrollfunktionen fachlich un­terstützen und beraten", erklärt Staatskanzleichef Axel Wintermeyer im Interview mit der FAZ. Vorgesehen sei, "dass die Geschäftsstelle im Benehmen mit den Gremienvorsitzenden angemessen mit Personal- und Sachmitteln auszustatten ist. Neueinstellungen und Personalmaßnahmen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle betreffen, sind im Einvernehmen mit den Gremienvorsitzenden zu treffen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in ihrer Tätigkeit fachlich nur deren Weisungen un­terworfen."
Das hatten wir vom DJV vor einigen Wochen für alle Sender gefordert. Das hessische Beispiel zeigt, dass it dem entsprechenden politischen Willen Änderungen möglich sind. Na also, geht doch.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner


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