Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Recht so

NPD-Werbung vor Gericht

29.04.2019

Das ZDF hat sich gegen die NPD durchgesetzt. Der Sender muss nicht den Wahlwerbespot der Rechtsextremisten ausstrahlen, entschieden mehrere Gerichte. Der Grund: Der Film enthält Volksverhetzung.

NPD-Werbung: Hetze ist keine Meinung. Screenshot: DJV

Kein Sender mag sie, aber im Wahlkampf sind sie offenbar unerlässlich: die Wahlwerbespots der politischen Parteien. Damit Zuschauer und Zuhörer die Aussagen nicht mit journalistischen Inhalten der Sender verwechseln, gibt es jedes Mal den Hinweis, dass die Spots ausgestrahlt werden müssen und die Parteien für die Inhalte selbst verantwortlich sind. Für das ZDF war die Grenze der Eigenverantwortung der Parteien jedoch überschritten, als die NPD einen Werbefilm lieferte, der zwei Mal vor der Europawahl gesendet werden sollte. Der Sender verweigerte die Ausstrahlung, die Rechtsextremisten zogen vor Gericht und erlitten eine empfindliche Niederlage. Das Verwaltungsgericht Mainz urteilte, der Werbespot mache "in Deutschland lebende Ausländer in einer Weise bösartig verächtlich, die ihre Menschenwürde angreift und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören". Das Bundesverfassungsgericht sah das genauso. Von der Rechtsprechung profitiert nicht nur das ZDF. Die NPD hatte auch von anderen öffentlich-rechtlichen Sendern die Ausstrahlung des Spots verlangt. Schwer vorstellbar wäre gewesen, dass ausgerechnet in Medien, die sich für Sachlichkeit und Aufklärung stark machen, mit Hetze für politische Extrempositionen geworben werden darf. Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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