Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Vorratsdatenspeicherung

Warten geht weiter

26.09.2019

Das Bundesverwaltungsgericht sah sich nicht imstande, ein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung zu fällen. Stattdessen stellte es dem Europäischen Gerichtshof Fragen. Die sollten aber bitteschön bald beantwortet werden.

Foto: Your Photo Today

Der Europäische Gerichtshof hatte vor Jahren die Datenspeicherung abgeurteilt. Damals kam ein klares Nein aus Luxemburg. Dennoch verabschiedete der Deutsche Bundestag wenig später ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, mit dem er der potentiellen Überwachung vertraulicher elektronischer Kommunikationsdaten Tür und Tor öffnete. Kein Wunder, dass zahlreiche Organisationen, darunter der DJV, Verfassungsbeschwerde einlegten. Seitdem beschäftigten sich bereits Gerichte mit der Datenspeicherung, weil Provider Klarheit haben wollten. Die Tendenz ging klar zu einem Nein der Justiz. Deshalb wurde damit gerechnet, dass auch das Bundesverwaltungsgericht gestern einen Schlussstrich unter das umstrittene Gesetz ziehen würde. Tat es nicht. Bevor sich die Richter mit der Sammelwut im Detail befassten, wollten sie erst Klarheit gewinnen, ob sich aus der EU-Datenschutzrichtlinie und anderen europäischen Vorschriften ein generelles Verbot einer flächendeckenden, anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ableiten lässt. Wenn nicht große Provider in Deutschland sowieso vorerst auf das Sammeln von Daten verzichten würden, wäre die Urteilsverschiebung ärgerlich. Denn Journalisten brauchen Klarheit darüber, ob sie sich mit Informanten telefonisch oder per Mail austauschen können. Bis es endlich zu einer juristischen Entscheidung kommt, ist eine Nachfrage beim eigenen Provider, wie er es mit der Vorratsdatenspeicherung hält, die richtige Lösung. Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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