Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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EU-Richtlinie

Whistleblower verdienen vollen Schutz

31.01.2019

Die Europäische Journalisten Föderation (EFJ) schlägt Alarm: Die geplante Richtlinie zum Whistleblowerschutz könnte weit hinter den Erwartungen zurückfallen.

Vor dem Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission über die geplante Whistleblowerschutz-Richtlinie ist die nun veröffentlichte Verhandlungsgrundlage des Rats wenig ermutigend. So wollen die 28 Mitgliedsländer Whistleblowern sehr enge Vorgaben machen, wann das Leaken von Interna erlaubt sein soll. Demnach sollen sie Missstände zuerst intern oder einer zuständigen Aufsichtsbehörde melden. Wenn diese untätig bleiben, wäre das Leaken in Ordnung. Oder aber eine Reaktion auf solch eine Missstandsmeldung müsste nicht zu erwarten sein bei gleichzeitig imminenter Gefährdung öffentlicher Interessen. Dritte Möglichkeit: Der Whistleblower muss mit Racheakten rechnen oder es droht die Vernichtung von Beweismaterialien. EFJ-Generalsekretär Ricardo Gutiérrez warnt, dass die Richtlinie nach Vorstellung des Rats den Whistleblowern das Leben eher schwer machen würde. Problematisch ist auch, dass hier erneut eine Beweislastumkehr droht. Whistleblower müssten möglicherweise nachweisen, dass ihr Geheimnisverrat den Vorgaben entsprach. Aber welches Unternehmen oder Aufsichtsbehörde würde von sich aus einräumen, dass die Verantwortlichen im Fall einer ordentlichen Missstandsmeldung untätig geblieben wären? Bleibt zu hoffen, dass sich die deutlich progressivere Verhandlungsgrundlage des Parlaments durchsetzt. Ein Kommentar von Sebastian Huld.

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