Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Rundfunkbeitrag

CDU-Drohungen in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

21.08.2020

Eindeutiger geht es kaum: „Die CDU wird die Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Sachsen- Anhalt verhindern.“ Diese Ankündigung des CDU-Generalsekretärs von Sachsen-Anhalt Sven Schulze auf Twitter anlässlich eines von „funk“ veröffentlichten Satire-Videos ist ernst zu nehmen. Wenn Sachsen-Anhalt bei seiner Blockadehaltung bleibt, bedeutet das das Aus für die Erhöhung und zwar für ganz Deutschland. Einen höheren Rundfunkbeitrag kann es nur geben, wenn alle 16 Länderparlamente zustimmen. In der schwarz-rot-grünen Landesregierung gibt es eine ganze Reihe von CDU-Abgeordneten, die ihre Zustimmung gemeinsam mit der AfD verweigern wollen, ungeachtet dessen, dass sie damit ihrem Ministerpräsidenten Reiner Haseloff (CDU) in der Rücken fallen. Der hatte sich im Juni mit den anderen Landesregierungen darauf geeinigt, den Rundfunkbeitrag um 86 Cent auf 18,36 Euro zum Jahr 2021 zu erhöhen.
Vor allem aber wäre die Verweigerung der Zustimmung aus den Gründen, die die CDU anführt, verfassungswidrig: Mal heißt es, dass der Osten zu wenig im Programm vorkommt, dann wieder missfallen die Inhalte. Das Bundesverfassungsgericht hat 2007 im sogenannten Rundfunk II-Urteil klipp und klar festgelegt, unter welchen Bedingungen ein Landtag der Erhöhung nicht zustimmen muss: Entweder müsste der Landtag darlegen, dass die 86 Cent Erhöhung eine unangemessene Belastung der Beitragszahler darstellt oder dass durch die Beitragserhöhung wesentliche Teile der Bevölkerung keinen Zugang mehr zum Rundfunk haben. Andere Gründe dürfen bei der Entscheidung keine Rolle spielen. Und das ist auch gut so.
Das Bundesverfassungsgericht will damit eine Koppelung von medienpolitischen Zielen und der wirtschaftlichen Ausstattung des Rundfunks verhindern – denn das wäre nichts anderes als Zensur. Außerdem wird die Höhe des Rundfunkbeitrags in einem komplizierten drei-stufigen Verfahren von einer unabhängigen Kommission, der KEF, ermittelt. Sie hat nun die erste Erhöhung seit elf Jahren empfohlen, da die Mieten, Gehälter, Honorare und sonstigen Kosten gestiegen sind und es ohne Erhöhung des Beitrags zu einer massiven Kürzung des Etats kommen würde.
Auch die Linke im Magdeburger Landtag will der Erhöhung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen – allerdings aus anderen Gründen: Bei ihr stört man sich in erster Linie an den Intendantengehältern. Die Frage, warum der Intendant des WDR Tom Buhrow 395.000 Euro im Jahr verdienen muss und damit mehr als ein Ministerpräsident oder die Bundeskanzlerin, ist nicht ganz unberechtigt. Und die Antwort, dass der Chefredakteur von Bild, Stern und Spiegel oder gar Topmanager aus der Industrie noch viel mehr verdienen, ist nicht wirklich befriedigend. Schließlich werden sie nicht durch öffentliche, sondern privat erwirtschaftete Gelder finanziert. Zu beachten ist aber, dass die Gehälter im Verhältnis zum Etat der ARD nicht wirklich ins Gewicht fallen. Würden sie halbiert, was wegen bestehender Verträge rechtlich unmöglich ist, würde die Erhöhung genauso hoch ausfallen. Die Gehälterfrage kann also ebenso wenig ein Verweigerungsgrund für die Zustimmung sein.
Ja, Politiker dürfen das Programm von ARD und ZDF kritisieren, genau wie die Intendantengehälter. Doch ihre Zustimmung zum Rundfunkbeitrag dürfen sie davon nicht abhängig machen. Tun sie es doch, handeln sie verfassungswidrig und setzen zudem die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufs Spiel.
Ein Kommentar von Hanna Möllers


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