Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

DJV Blog

Gleiche Bezahlung

EU ist vor Deutschland

05.03.2021

Die Europäische Union plant eine Richtlinie zur gleichen Bezahlung von Männern und Frauen. Der Richtlinienentwurf geht weiter als das deutsche Entgelttransparenzgesetz.

Es war ein Dammbruch, als vor einigen Jahren in Deutschland das Entgelttransparenzgesetz verabschiedet wurde. Erstmals haben seitdem Frauen die Möglichkeit, von ihrem Arbeitgeber Auskunft über das Einkommen der männlichen Kollegen mit gleicher Tätigkeit zu verlangen. Dennoch brach hierzulande keine Euphorie aus. Das Gesetz sieht Transparenz erst ab einer Betriebsgröße von 500 Bschäftigten an vor. Ein wichtiger Grund, warum es etwa im Medienbereich nur vereinzelt von Bedeutung ist. Die großen Verlage sind entweder tarifgebunden oder orientieren sich an Tarifverträgen. Und darin ist gleiche Bezahlung von Journalistinnen und Journalisten vorgeschrieben.
Die Ungleichheit wächst mit abnehmender Betriebsgröße. Je kleiner ein Laden ist, desto willkürlicher die Regelungen. Das wird auch die EU-Richtlinie nicht abschaffen, aber sie senkt die Schwelle deutlich ab: Von 250 Beschäftigten an soll es Anspruch auf Entgelttransparenz geben. Und wenn Ungleichheit festgestellt wird und eine Mitarbeiterin dagegen klagt, sieht die EU die Beweislastumkehr vor. Im Klartext: Das Unternehmen muss dann schlüssig vor Gericht darlegen, warum es gar nicht anders kann, als ungleiche Gehälter zu bezahlen. Das dürfte schwierig werden.
Im EU-Parlament stieß der Richtlinienentwurf jetzt auf breite Zustimmung. Wenn nichts mehr dazwischen kommt, wird Deutschland die Richtlinie irgendwann in nationales Recht umsetzen müssen. Dann könnte das Entgelttransparenzgesetz doch noch Euphorie auslösen.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner


Newsletter

Cookie Einstellungen