Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Europäischer Menschenrechtsgerichtshof

Kein Schutz für Erdogan

20.10.2021

Präsident Erdogan muss Satire ertragen, meint der Europäische Menschenrechtsgerichtshof. Der hat die Türkei wegen Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilt.

Präsident Erdogan hat Ärger mit dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Foto: Imago Pixsell

Das Land verstößt mit dem „Gesetz zum Schutz des Ansehens des Staatschefs“, also zum besonderen Schutz von Präsident Recep Tayyip Erdogan vor Kritik, nach Auffassung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Der EGMR forderte die Türkei auf, das umstrittene Gesetz zu ändern. Zudem sprach das Gericht dem Kläger eine Entschädigung von 7.500 Euro zu: einem Mann, der wegen zwei Beiträgen auf Facebook zu elf Monaten und 20 Tagen Haft verurteilt worden war. Er hatte eine Karikatur und ein Foto Erdoğans mit satirischen und kritischen Kommentaren veröffentlicht.

Gut so. Der EGMR stellt mit dem Urteil unmissverständlich klar, dass auch ein Präsident nicht über den Grundrechten steht. Laut Gericht habe die Verurteilung des Mannes eine "abschreckende Wirkung" auf andere Menschen, die Kritik äußern wollten. Ob das Urteil eine abschreckende Wirkung auf Präsident Erdogan haben wird, ist leider fraglich.

Ein Kommentar von Paul Eschenhagen


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