Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

DJV Blog

Gesetz gegen Hasskriminalität

Neuer Versuch

12.10.2020

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird das Gesetz gegen Hasskriminalität und Rechtsextremismus nicht unterschreiben. Das ist gut für Pressefreiheit und Informantenschutz. Der Gesetzgeber kann jetzt einen zweiten Versuch starten.

Steinmeier: Keine Unterschrift. Foto: Rolf Poss

Bedenken gegen das Gesetz gegen Hasskriminalität und Rechtsextremismus hatte es von Anfang an gegeben. Als "Schlag gegen den Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis" hatten wir vom DJV das Gesetz kritisiert. Warum? Weil Berufsgeheimnisträger, zu denen auch Journalisten gehören, nicht von der Herausgabepflicht von Passwörtern ausgenommen sein sollten. Und weil der qualifizierte Richtervorbehalt fehlte. „Wir befürchten, dass investigativ recherchierende Journalisten elektronisch ausgespäht werden können, wenn ein ehrgeiziger Staatsanwalt das will“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch den Bundestag am 18. Juni. Schon der Anschein, dass Ermittlungsbehörden auf die Passwörter von Journalisten zugreifen können, schreckt aber potentielle Informanten ab.
Der Protest blieb nicht ungehört. Der Bundespräsident, der kraft Amtes jedes vom Parlament beschlossene Gesetz erst unterschreiben muss, damit es in Kraft treten kann, tat etwas sehr Ungewöhnliches: Frank-Walter Steinmeier verweigerte seine Unterschrift. Die Beamten des Bundespräsidialamtes fanden heraus, dass das Gesetz in wichtigen Punkten gegen die Verfassung und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstößt.
Der Gesetzgeber bekam von Steinmeier die Möglichkeit, das Gesetz zu überarbeiten, was als ungewöhnlich gilt. Normalerweise heißt es vom Staatsoberhaupt: hop oder top. Zu hoffen ist, dass das Parlament diesmal die Bedenken berücksichtigt. Der Informantenschutz darf nicht zum Kollateralschaden werden.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner


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