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Gesetzgebung

Schon wieder die Datenspeicherung

17.09.2020

Mecklenburg-Vorpommern fordert im Bundesrat Vollgas für die Vorratsdatenspeicherung. Dass das Projekt womöglich verfassungswidrig ist, scheint nicht zu interessieren.

Manuela Schwesig: Speicherung soll kommen. Foto: Staatskanzlei

Der Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch hat oberste Priorität. Das gilt für den Bund wie auch für die Länder. Damit begründet Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ihre Forderung nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. In einem Antrag im Bundesrat macht sie sich dafür stark, dass die Bundesregierung die Einführung der Mindestspeicherpflicht vorbereitet. Dass die Datenspeicherung als höchst problematisch gilt und womöglich vor dem Europäischen Gerichtshof scheitert, ist Schwesig offenbar egal.
Damit könnte sich die Diskussion darüber aufdrängen, ob der Schutz von Informanten wichtiger ist als der von Kindern, die Opfer von Missbrauch werden. Eine Diskussion, in der es weder Sieger noch Verlierer gäbe. Aber das Portal Netzpolitik.org hat nachgerechnet und herausgefunden, dass beim Kindesmissbrauch auch ohne Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote so hoch liegt wie bei keinem anderen Sexualdelikt.
Keine Frage: Jeder Missbrauchsfall ist einer zuviel, richtet beim Opfer Schäden an, die nicht selten ein Leben lang bleiben. Aber wozu die Datenspeicherung mit Macht vorantreiben, wenn das gar nicht nötig ist? Diese Frage beantwortet die Ministerpräsidentin bisher nicht. Vielleicht tut sie das ja morgen im Bundesrat, wenn ihr Antrag auf der Agenda steht.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner


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