Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Koalitionsvertrag

Wachsam bleiben

08.02.2018

Positive Aussagen zu Urhebern und Freien, wenig bis gar nichts zu Informanten- und Whistleblowerschutz bietet der Koalitionsvertrag. Journalisten müssen in eigener Sache wachsam bleiben.

Foto: eBolide

Deutlich sind die Aussagen des Koalitionsvertrags zu den Urhebern und den Freien. So ist in dem Vertrag vorgesehen, die Rechtsposition der Urheber zu stärken. Insbesondere sollen Plattformanbieter und Internetprovider stärker in die Pflicht genommen werden, ihrer Verantwortung gegenüber Urhebern gerecht zu werden. Auf die wirtschaftliche Situation der freien Journalisten zielt das Bekenntnis zum Erhalt und zum möglichen Ausbau der Künstlersozialversicherung ab. Darüber hinaus soll ein "Bericht zur sozialen und wirtschaftlichen Situation der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen, zur Gleichstellung und Diversität im Kultur- und Medienbereich" vorgelegt werden. Und was ist mit Themen der Pressefreiheit? Ein besserer Schutz für Whistleblower? Eher nicht. Eine Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung? Keinesfalls. Nur beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz deutet der Vertrag Bewegung an. Es könnte auf eine Reform des NetzDG hinauslaufen. Wir Journalisten müssen also wachsam bleiben und in eigener Sache dem Gesetzgeber unsere Themen nahe bringen. Anders wird es nicht gehen. Aber wen wundert's? Schließlich ist ein Koalitionsvertrag kein Gesetz, sondern eine Liste gemeinsamer Absichten. Die können sich ändern. Vier Jahre sind eine lange Zeit, vor allem in der Politik.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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