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Hasskriminalität

Wäre Trump ein Deutscher...

19.06.2020

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz gegen Hasskriminalität verabschiedet. Am gleichen Tag löschte Facebook ein Posting von Donald Trumps Wahlkampfteam und markierte Twitter einen Tweet des Präsidenten als Fake News.

Trump-Tweet: Urheberrecht verletzt. Screenshot: DJV

Was wäre eigentlich, wenn Donald Trump unter die deutsche Gerichtsbarkeit fiele? Deutsche Wurzeln hat das amerikanische Staatsoberhaupt ja. Auf Facebook postete sein Wahlkampfteam einen Beitrag gegen die Antifa, die angeblich US-Städte verwüstet, mit einem umgekehrten roten Dreieck - das Symbol für politische Gefangene in deutschen Konzentrationslagern der NS-Zeit. Den Beitrag teilte Trump auf seinem eigenen Facebook-Profil.

Am selben Tag teilte der US-Präsident auf Twitter gegen CNN und die anderen ihm kritisch gesonnenen Medien aus. Er verwendete ein Kurzvideo, das zwei Kleinkinder, ein weißes und ein farbiges, zeigte, die sich sehr mögen. Das Ganze war mit gefälschten CNN-Bildzeilen versehen: "Verängstiges Kleinkind rennt vor rassistischem Baby weg." Eine Szene weiter hieß es dann: "Rassistisches Baby wahrscheinlich ein Trump-Wähler." Und schließlich: "Nicht Amerika ist das Problem, sondern die Fake News." Twitter reagierte prompt und stellte zu Trumps Tweet die Warnung: Manipulierte Medien. Facebook ging noch weiter und löschte das Posting komplett.

Gut, dass Trump kein Fall für deutsche Gerichte ist. Denn die Bildmanipulation, deren Opfer CNN wurde, ist ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht. Und das rote Dreieck im Facebook-Posting könnte als Verwendung von Nazi-Symbolen gelten, die in Deutschland streng verboten ist. Aber so wie dieser Mann gestrickt ist, würde er ein Gerichtsverfahren wahrscheinlich als gigantischen PR-Erfolg für sich verkaufen. Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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