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Hinweisgeber

Was wird aus den Whistleblowern?

05.08.2020

Bei der Aufarbeitung des Wirecard-Skandals setzt Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf Whistleblower. Deren rechtlicher Status ist in Deutschland aber immer noch nicht klar geregelt.

Whistleblower: Rechte verbessern. Foto: Your Photo Today

Olaf Scholz hat gerade durch den Wirecard-Skandal viel um die Ohren - von Sommerloch keine Spur. Ende Juli wandte er sich mit einem Aktionsplan an die Öffentlichkeit. Dessen Thema war, wie sich Vorkommnisse wie beim Finanzkonzern Wirecard künftig vermeiden lassen. "Wir werden auch untersuchen, wie Hinweise von Whistleblowern stärker genutzt werden können und wie die Anreize für Hinweisgeber verbessert werden können", sagte Scholz. Wohl aus gutem Grund: Ob ein Konzern schummelt, ob kriminelle Energie im Spiel ist, geht in der Regel nicht aus offiziellen Statements des Vorstands hervor. Dafür sind Hinweisgeber aus dem Inneren eines Unternehmens nötig.
Dass diese Tippgeber nicht länger kriminalisiert werden dürfen, hat das Europäische Parlament im vergangenen Jahr beschlossen. Die Europäische Whistleblower-Richtlinie hat erstmals klar definiert, dass Quellen Rechte haben, dass das Whistleblowing zur Aufdeckung von Skandalen unverzichtbar ist. Indes: Die Richtlinie gilt nur für europäisches Recht. Damit sich auch in Deutschland und in allen anderen EU-Mitgliedstaaten etwas ändert, muss sie umgesetzt werden. Darauf weisen heute mehrere Organisationen, darunter Transparency International, in einem Offenen Brief hin.
Wenn es Olaf Scholz wirklich ernst meint, sollte er sich das Anliegen zu Herzen nehmen und dafür in der Regierung die Werbetrommel rühren. Der Mann ist schließlich Vizekanzler.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner


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