Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Böhmermann Erdogan

Zeilenzähler

28.02.2018

Über die Geiselhaft von Deniz Yücel geriet die Auseinandersetzung um das Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten fast in Vergessenheit. Der Zoff geht vor Gericht weiter.

Das Urteil der ersten Instanz war nichts Halbes und nichts Ganzes. 24 Zeilen umfasste das Schmähgedicht von Jan Böhmermann gegen Recep Tayyip Erdogan. 18 davon durfte Böhmermann nicht weiter verbreiten, urteilte das Hamburger Landgericht vor einem Jahr. Mit dieser Zeilenzählerei wollte sich weder Böhmermann noch der beleidigte Präsident der Türkei abfinden. Gestern landete das Gedicht erneut vor Gericht. Das Oberlandesgericht Hamburg verhandelte die Frage, ob das Schmähgedicht komplett unter die Kunstfreiheit fällt oder ob die von Erdogan beklagte Verletzung seiner Menschenwürde schwerer wiegt. Ein Urteil soll im Mai fallen, aber die Richter ließen bereits durchblicken, dass sie das Urteil der Vorinstanz für "nachvollziehbar und sorgfältig begründet" halten. Der Bundesgerichtshof kann schon mal seine lyrischen Kompetenzen checken. Der wäre nämlich die nächste Instanz. Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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