Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Kuriosum des Tages

Kein Urheberrecht am Urheberrechtsgesetz

11.01.2013

Mit dem deutschen Urheberrecht kann man einfach alles machen. Wirklich.


Das Urheberrecht, einst ein Orchideenfach wie etwa (ebenfalls - einst) die Islamwissenschaft, ist bekanntlich in den letzten Jahren Schauplatz eines heiligen Krieges geworden, dessen Protagonisten bekanntlich Herr #Anonymous und Kalle Peters aus der 9a sind.

Kurios: Alle meinen, das Urheberrecht sei nicht zeitgemäß. Und erlaube Kopien einfach gar nicht. Dabei ist das Urheberrechtsgesetz selbst - urheberrechtsfrei.

So will es

§ 5 Urheberrechtsgesetz - Amtliche Werke

(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.


Will heißen: Sie können das gesamte Urheberrecht downloaden, ausdrucken, auf Plakaten aushängen, mit neuen Paragraphen ergänzen, verändern, in Musikstücke einbauen, es als eBook vertreiben... Stichwort "Mash-up".

Ohne jemanden zu fragen. Weder die aktuelle Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger noch Minister Dr. Karl Weber, unter dessen Ägide das Gesetz 1965  in Kraft trat. Und das, obwohl Dr. Karl Weber noch nicht einmal 70 Jahre tot ist.

Meint da wirklich noch einer, das Urheberrechtsgesetz sei nicht zeitgemäß? MH
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