Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

der freienblog

Berufsfeld

Mein Interview und meine Kassetten willst Du mir wegnehmen?

18.07.2014

Vor dem Oberlandesgericht Köln geht es um einiges, was für die journalistische Zunft von Bedeutung ist


Atemberaubendes Szenario, aber echtes Leben: Ein Journalist interviewt einen ehemaligen Staatsmann über Tage und Wochen, 135 Kassetten mit Aufzeichnungen von über 600 Stunden Länge kommen zusammen. Nicht irgendein dahergelaufener Revolverjournalist und publizistischer „Hitman“, sondern eine Person, die den Staatsmann über lange Jahre publizistisch begleitet hat. Das Interview soll einer umfangreichen Biografie der Persönlichkeit als Grundlage dienen.

Doch dann schaltet sich, so berichten Medien, plötzlich die Ehefrau ein, die der Staatsmann in hohem Alter nach dem Tod der ersten Frau geheiratet hat. Und jetzt heißt es von Seiten des Politikers, der Journalist dürfe nicht einfach weiter aus seinen Aufzeichnungen zehren, das Material gehöre dem ehemaligen Politiker. Die Auseinandersetzung eskaliert, der Gerichtsvollzieher kassiert die 135 Kassetten ein.

Nicht Russland, nicht China, sondern Deutschland. Der Politiker – Helmut Kohl. Der Journalist – der Journalist Heribert Schwan. Am heutigen 18. Juli geht es vor dem Oberlandesgericht in Köln um die Frage, wem die Kassetten und letztlich auch, wem das Interview gehört. Für Journalisten höchst brisant, denn wenn sie damit rechnen müssen, dass ihre Aufnahmen in Zukunft konfisziert, verboten oder vielleicht sogar für alle Zeiten vernichtet werden dürfen, wird die Recherche und der Nachweis von Aussagen extrem erschwert.

Natürlich vertreten Juristen die Ansicht, dass ein Interviewpartner ein Miturheberrecht an einem Interview haben kann, wenn die von ihnen formulierten Aussagen sehr komplex und lang ausfallen. Aber gleichzeitig müsste eigentlich klar sein, dass ein Interviewpartner mit dem Interview stilschweigend ein Recht zur Nutzung und Verbreitung von Aussagen einräumt. Das Urheberrecht ist kein Rechtsgebiet, das Journalisten zur Autorisierung von Veröffentlichungen zwingen kann. Erst recht aber kann es unmöglich sein, dass die Aufzeichnung selbst, das Material des Journalisten, einkassiert werden kann.

Klar: Der DJV rät schon seit längerer Zeit, vor umfangreichen Interviews Regelungen zu treffen, die klarstellen, dass das Nutzungsrecht beim Journalisten liegt. Aber besser wäre es, wenn die Gerichte deutlich aussprechen könnten, dass ein Interviewpartner zwar gegen Entstellungen seiner Aussagen vorgehen kann (wie jeder Urheber gegen die Entstellung seiner Texte), aber ansonsten nicht über die Frage verfügen darf, ob und mit welchem Ton ein Interview überhaupt erscheint. Auch Autorisierungsverträge sind natürlich abzulehnen.

Was gar nicht geht: Das Material des Journalisten wieder dem Interviewpartner auszuliefern. Das zerstört das Geschäftsmodell eines freien (freiheitlichen und selbständigen, in dieser Doppelbedeutung) Journalismus.
Bis dahin wird Journalisten nur zu raten sein, sich stets und sofort digitale Kopien ihrer Interviews anzufertigen und diese im Garten oder in digitalen Online-Safes zu vergraben, ohne Spuren zu hinterlassen. Allerdings darf angesichts dieses Szenarios gefragt werden: „Wo leben wir denn?“

Michael Hirschler

Newsletter

Cookie Einstellungen