Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Schwarz-rote Gesetzgebung

Bescheidene Bilanz

29.07.2021

Die Bilanz der schwarz-roten Bundesregierung in der zu Ende gehenden Legislaturperiode fällt für den Journalismus dürftig aus.

Bundestag: Im Zweifel gegen Journalismus. Foto: DBT Jörg Müller

So manches politische Vorhaben wurde in den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD 2017 diskutiert, das schon in der davor liegenden Legislaturperiode auf der Agenda stand, aber nicht beschlossen wurde. Das Presseauskunftsrecht war eines davon. Es kam in den Koalitionsvertrag, wo es heute, dreieinhalb Jahre später, immer noch schlummert. Die Große Koalition hat es nicht geschafft, die Auskunftsrechte von Journalisten in ähnlicher Weise für die Bundesbehörden zu regeln, wie das in 16 Bundesländern für die Länderebene seit Jahrzehnten geübte Praxis ist. Ein Armutszeugnis.
Bei einem anderen Gesetzesvorhaben droht Deutschland gar ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. Bis zum Jahresende ist noch Zeit, die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Zwar gibt es einen Gesetzesentwurf, doch haben sich die Koalitionsparteien darüber zerstritten. Unwahrscheinlich, dass in der wahlkämpfenden Republik pünktlich bis Ende 2021 die Rechte von Hinweisgebern ausgeweitet und einheitlich in Gesetzesform gegossen werden.
Eifrig dabei waren die Koalitionäre hingegen immer dann, wenn es um das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Pressefreiheit ging - zulasten der Journalisten. Das BND-Gesetz zum Beispiel oder das Bundespolizeigesetz sehen Einschränkungen der Pressefreiheit vor, indem Journalisten mit der elektronischen Überwachung ihrer Kommunikation rechnen müssen. Hier steht die noch amtierende Bundesregierung ganz in der problematischen Tradition der Vorgängerregierungen. Fazit: Diese Koalition hat dem Journalismus mehr geschadet als genützt. Ob es nach der Bundestagswahl besser wird?
Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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